Visa + Bestimmungen Thailand
Die Einreise und Visum EU Staatsbürger für/nach Thailand
Brauche ich für meinen Thailandurlaub ein Visum?
Bei längeren geplanten Aufenthalten ist ein Visum erforderlich. Seit dem 22. November 2021 entfällt der Besuch bei den thailändischen Botschaften und Konsulaten, da auf E-Visa umgestellt wurde und eine persönliche Anwesenheit nicht mehr erforderlich ist. Die Details findest Du unter:
⇒ Visa ab November 2021 nur noch in elektronischer Form
Vor der Reise nach Thailand sind einige Dinge zu beachten, vor allem, wenn der Urlaub länger als 60 Tage andauert. Denn ab dem 61. Tag herrscht in Thailand für uns Visumspflicht oder eine Verlängerung um 30 Tage. Neben dem normalen Visum für den verlängerten Urlaub (siehe unten) gibt es auch spezielle Visa für Schüler, Studenten, Rentner oder z.B. Fotografen oder Filmer. Dazu muss vor der Abreise ein Antrag, der in den Konsulaten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erhältlich ist. Man muss auch einige andere Dinge beachten, wie das Verbot der Einfuhr von gewissen Medikamenten oder beispielsweise das Mitführen von E-Zigaretten. Noch im Flugzeug ist ein Einreise- und auch gleich das Ausreiseformular auszufüllen, welches ich als Muster zum Download eingestellt habe. Dieses Immigrations-Formular sollte wahrheitsgemäss ausgefüllt werden, den die Behörden sind streng und die Strafen hoch. Aber auch sonst gibt es einige Bestimmungen, Vorschriften und Verbote, die völlig von unseren abweichen und unbedingt zu beachten sind, wie beispielsweise besondere Regeln im Umgang und bei der Nutzung von Fotoapparaten und Drohnen. Besondere Gesetzgebungen machen auch die Abgabe schlechter Hotel- oder Restaurantkritiken zu einem gefährlichen Spiel. Hier drohen hohe Strafen, Entschädigungszahlungen oder sogar Haft.
Aufenthatt bis 60 Tage
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 60 Tagen ist für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.Diese Aufenthaltsberechtigung kann einmalig für 1.900.- Baht (EUR 50.-) in den Immigration Offices verlängert werden. Wer allerdings Islandhopping auf den kleinen Inseln in der Andamanensee oder im Golf von Siam macht, muss sich rechtzeitig in einen grösseren Touristenort (z.B. Pattaya, Krabi Town, Phuket Town, Chiang Mai o.Ä.) begeben, denn nur dort gibt es Büros der Einwanderungsbehörde.
Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand i.d.R. nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind und das Kind im Visum eingetragen ist. Im letzteren Fall hat es allerdings vereinzelt Probleme bei der Einreise gegeben. Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum bis 60 Tage
Dieses Visum dürfte ab dem 15.07.2023 für EU-Bürger entfallen, da eine visafreise Einreise für 60 Tage möglich ist - s.o..Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen brauchte man zuvor ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.
Weitere und rechtsverbindliche Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Wer länger, oder sogar für immer bleiben möchte, bekommt unter Langzeitaufenthalte/Langzeitvisa die nötigen Informationen.
Overstay, abgelaufene Visa
Wer in Thailand wegen eines ungültigen bzw. eines abgelaufenem Visums auffällig wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, bis hin zur Inhaftierung. Bei mehrwöchigen Überziehungen setzen einen die Behörden auf eine Blcklist, die weitere Thailandaufenthalte für, 2, 5, oder 10 Jahre untersagt.Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt (sog. overstay), entstehen Strafgebühren von ca. 500 Baht am Tag. Außerdem erfolgt oft die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Sofern diese nicht finanziert werden kann, werden pro Tag im Gefängnis 70 Baht auf die Strafe angerechnet.
Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere. Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.
Wichtige Hinweise zum Visum
Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führen kann.Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Visa Preise
Touristenvisum (3 Monate Gültigkeit/ einfache Einreise) EUR 35.-Touristenvisum (6 Monate Gültigkeit/ mehrfache Einreise) EUR 175.- (entfällt ab 15.07.2024)
Non-Immigrant-Visum (3 Monate Gültigkeit/ einfache Einreise) EUR 70.-
Non-Immigrant-Visum (1 Jahr Gültigkeit/ mehrfache Einreise) EUR 175.-
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