Strafrecht Hinweise Thailand
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Strafrecht Hinweise Thailand

Strafrechtliche Hinweise - Bitte unbedingt vor der Reise lesen

Man kommt schnell in thailändische Gefängnisse aber nur nach langer Zeit wieder raus


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Das Bangkok Hilton Gefängnis Bangkwang - DOKU 3/3
Einige Dinge, die in der EU vielleicht nicht so ernst genommen werden, sind ein Thailand ein absolutes No-Go und werden hart bestraft. Ich kann hier keine verbindlichen Angaben machen oder ein Gewähr für meine Aufstellung der "Dont´s" übernehmen, will aber damit einen kurzen und unmissvertändlichen Überblick geben, was in Thailand unbedingt unterlassen werden sollte.


Rauschmittel

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt. Vor allem die Khaosan Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Koh Pha-Ngan und Koh Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Der Kauf und das Mitführen von Cannabis ist allerdings seit August 2022 legal, der Konsum in der Öffentlichkeit jedoch nicht.
Siehe auch ⇒ Handbuch zum Marihuana-Konsum für Touristen (Stand 04.01.2023)

Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.

Drogendealer können in Thailand hingerichtet werden - auch Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt. Und auch bei kleinen Drogenmengen sind die Strafen extrem hart und nach 8-15 Jahren in einem Thaigefängnis als Nicht-Thai ist das Leben vorbei.

Da die thailändische Gerichtsbarkeit keinen Unterschied macht, ob jemand Drogen dealt, oder sie untergeschoben bekommen hat, sollte man niemals aus Gefälligkeit für irgendjemanden ingendetwas transportieren oder aufbewahren.



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Man sollte nicht auf die Idee kommen, "wenn der nette Thai neben mir auch kokst und mir etwas anbietet, dann kann ich ja auch..." - es könnte ein verdeckter Ermittler sein. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.


Kindesmissbrauch

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt.


Majestätsbeleidigung

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Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind unbedingt zu vermeiden. Das Zerknüllen von Geldscheinen (mit dem Abbild vom König), das drauftreten etc. werden ebenso als Beleidigung aufgefasst, wie abfällige Facebookommentare oder selbst Likes zu solchen Kommentaren. Majestätsbeleidung wird in Thailand hart - mit bis zu 15 Jahren in einem ausgesprochen ungemütlichen Gefängnis - bestraft.



Erregung öffentlichen Ärgernisses

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil ( "oben ohne") ist in den Touristenhochburgen geduldet aber nicht gerne gesehen. Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten, können bestraft werden und führen dann stets zu einem Wiedereinreiseverbot nach Thailand. Zur Erregung öffentlichen Ärgernisses gehört aber nicht nur ein Nacktauftritt am Strand, sondern beispielsweise auch das Roller- oder Autofahren mit nackten Oberkörper.


Fotografieren

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt. Aber, und das ist zu beachten, in 80 % der thailändischen Museen ist das Fotografieren nicht erlaubt und manchmal gilt dies sogar für grosse Einkaufscentren.


Ausweispflicht

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Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt.

Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.


Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr.

Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. ⇒ Mehr zum Jugendschutz




Rauchverbote

Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist untersagt, ebenso in geschlossenen Lokalen und auch an vielen Stränden. Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind sehr heftig und können auch in längeren Inhaftierungen enden.

Auch an einigen bekannten Stränden herrscht Rauchverbot, welches unbedingt eingehalten werden sollte. Ebenso ist das Nutzen und auch der Besitz von Dampfern ( e-Zigarretten) strengstens untersagt und wird mit bis zu 50.000 Baht oder Gefängnisstrafen geandet.

Hier eine Liste der Strände mit Rauchverbot (Stand 01.08.2022):
  • Chanthaburi: Laem Sadej Beach
  • Chonburi: Die Strände von Bang Saen, Tham Phang, Sai Kaew, Dongtan und in Pattaya alle Strände
  • Chumphon: Sairi Beach
  • Hua Hin: Hua Hin Beach und Khao Takiab
  • Koh Samui: Bophut Beach, Chalok Baan Kao Strand
  • Koh Tao: Alle Strände
  • Krabi: Kaw Kwang, Klong Dao und Phra Ae Beach
  • Nakhon Si Thammarat: Plai Sai Beach
  • Pattani: Wasukri Beach
  • Phang-Nga: Ko Khai Nok und Ko Khai Nai
  • Petchaburi: Cha-am Beach
  • Phuket: Patong Beach
  • Rayong: Saeng Chan Beach
  • Songkhla:Chalathat Beach
  • Trang: Chao Samran Beach
  • Trat: Ban Chuen Beach

Weitere Strände, an denen das Rauchverbot gilt, sind normalerweise ausgeschildert und man muss davon ausgehen, dass mehr Strände folgen.



Rechtsschutz

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.

Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.

In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht.

Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 01 8456224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Nur so besteht die Möglichkeit durch eine entsprechende Intervention der Botschaft ggfls. zu verhindern, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden und überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden, bzw. korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzüglich unterrichtet wird.

Sollten Problem irgendwelcher Art mit einer thailändischen Behörde entstehen, verlangen Sie nach der Tourist-Police und einem Anruf auf der Botschaft. Lassen Sie sich nicht zu lautstarken Diskussionen hinreissen.
Die Macht der ausübenden Behörden ist wesentlich stärker als hier.
Versuchen Sie immer Ihre Fassung zu Bewahren und vermeiden Sie irgendwelche Pöbeleien oder Rangeleien auf der Strasse. Eine kleine Rangelei hat schon manchen Touristen seinen Urlaub nicht im gewünschten Luxushotel verbringen lassen, sondern hinter vergitterten Fenstern.

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