Zollvorschriften Thailand
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Zollvorschriften Thailand

Einfuhr, Ausfuhr und wichtige Besonderheiten am Zoll

Was darfst du mitbringen und was auf dem Heimweg mitnehmen


aktivDevisen aktivEinfuhrverbote aktivAusfuhrverbote aktivFilmkameras & Fotoapparate aktivE-Zigaretten aktivMedikamente aktivFleisch und Wurst   aktivEinfuhrfreimengen in die EU

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Tja, was darf man denn eigentlich mitnehmen, wenn man nach Thailand fliegt und vor allem, was darf man auf dem Rückweg wieder mit nach Hause nehmen. Hier die wichtigsten Punkte, für die ich aber wegen dauernder Änderungen keine Gewähr übernehmen kann - bitte um euer Verständnis. Evt, sind die Aussagen des thailändischen Zolls sicherer und den kannst du auch auf Englisch folgendermassen erreichen: Call-Center des Zolls unter Tel. 066 2 667 7880 4 oder per Mail an: mailto:1164@customs.go.th


Devisen

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Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Es gibt keine Beschränkungen für die Ein‐ oder Ausfuhr von Fremdwährungen nach oder aus Thailand. Das Mitführen von Fremdwährungen im Wert von mehr als 15.000 US$ muss allerdings am thailändischen Zoll deklariert werden.


Einfuhrverbote

Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika, Feuerwaffen sowie pornografisches Schrift- oder Bildgut. Aber auch das Einführen von Vibratoren und anderem Sex-Spielzeug ist verboten und damit meine ich natürlich, die Einfuhr ins Land und nicht was Du gerade gedacht hast...

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Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, darüber hinaus die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen. Aber Vorsicht, in Thailand ist Schnaps mit mehr als 40 % Alkohol verboten. Wer solchen Schnaps einführt, ist schnell mal einige hundert Baht als Strafe los.




Filmkameras & Fotoapparate

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Bei der Einfuhr von Filmkameras, Fotoapparaten mit Filmmaterialien gelten folgende Vorschriften: Pro Person können eine Filmkamera und/oder ein Fotoapparat sowie fünf Filmrollen oder Speicherkarten pro Kamera/Apparat zollfrei eingeführt werden.

Weitere Apparate müssen bei der Einreise deklariert werden; zusätzliches Filmmaterial wird mit einer Zollgebühr von 40% des Gesamtwertes belegt (nur unbelichtete Filme/Speicherkarten), was aber selten wirklich praktiziert wird. Medienvertreter können unter Umständen von den Zollgebühren befreit werden.


Fleisch und Wurstwaren

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Nach Auskunft der thailändischen Botschaft in der BRD war die Einfuhr von Fleisch, Wurstwaren und Fleischprodukten nach Thailand ab der BSE-Krise strengstens untersagt und wurde mit Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren bestraft.

Inwieweit Tierprodukte wie z.B. Gummibärchen unter diese Regelung fallen, konnte man uns ebenfalls nicht sagen und liegt wahrscheinlich im Ermessen des Zollbeamten.


Medikamente

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Während der Versand von Medikamenten nach Thailand untersagt ist, können Reisende einen gewissen Medikamentenvorrat nach Thailand einführen. Es dürfen maximal Medikamentenmengen importiert werden, die nachweisbar für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen ausreichend sind. Für die Einfuhr benötigt man eine Bescheinigung seines Arztes, aus der hervorgeht, dass er dem Reisenden die Medikamente verschrieben hat und wie sie einzunehmen sind (Dosierung).

Wer keine ärztliche Bescheinigung vorweisen kann, muss die Einfuhr glaubhaft begründen. Hier ist man allerdings abhängig vom guten Willen des Zollbeamten. Die Entscheidung über die Einfuhr unterliegt immer den Zollbehörden, und so kann die thailändische Botschaft oder andere Regierungsstellen keine verbindliche Auskunft über eine Einfuhrgenehmigung geben. Noch erheblich stärkere Einschränkungen bzw. völlige Einfuhrverbote gibt es für Medikamente mit psychotischen Substanzen.

Detaillierte Informationen dazu bekommst du beim Call Center des Zolls unter 066 2 667 7880 4 oder per Mail an: mailto:1164@customs.go.th

Hier der vollständige ⇒ Leitfaden für Medikamentenmitnahme nach Thailand



E-Zigaretten

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Die Einfuhr von e-Dampfern und auch dem zugehörigen Liquid nach Thailand ist verboten. Theoretisch ist selbst das Rauchen von E-Zigs untersagt, allerdings dampfen viele Thais wie verrückt und es gibt günstig viele Dampfermodelle und auch Liquids zu günstigen Preisen zu kaufen, meistens auf Märkten oder an Strassenständen. Dass jemand bestraft wurde, weil er einen Dampfer dabei hatte, ist ausserhalb Bangkoks und der Touristengebiete selten, aber mit der Beschlagnahme, wenn man einen übel gelaunten Sheriff erwischt, muss man schon rechnen. In Bangkok, Phuket, Pattaya und anderen viel besuchten Touristenorten sollten man von Dampfen unbedingt Abstand nehmen. Selbiges gilt übrigens auch für Sishas.

Es sind Fälle bekannt, bei denen Dampfer Strafen von 500.- bis 6.000.- Bath bezahlen mussten und neuerdings wurden sogar Touristen von sehr eifrigen Polizisten verhaftet, weil sie auf der Strasse gedampft hatten. Ein Urteil kann von sofortiger Abschiebung bis hin zu 5 Jahren Gefängnis bedeuten.
Übrigens ist auch die Mitnahme der Vapers im Flugzeug innerhalb Thailands verboten.



Ausfuhr


Produktpiraterie
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Allerdings lässt der deutsche Zoll gewisse Mengen für den nicht gewerblichen Bedarf zu. Zum Thema Fakes und Kopien hier ein PDF vom Zoll zum DOWNLOAD

Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist von den thailändischen Ausfuhrbehörden nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nicht betroffen sind allerdings Buddhafiguren, die man im Souvenirshop kaufen kann. Vom Export von Buddhaköpfen sei abgeraten, denn das ist eine Beleidigung für jeden Buddhisten und kann einem kontrollierenden Zollbeamten recht sauer aufstossen. Die Botschaft hält bezüglich des Exportes religöser und antiquarischer Gegenstände ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren. Waren mit einer thailändischen Flagge dürfen auch nicht ausgeführt werden, wobei das T-Shirt mit der Thai-Flagge sicher kein Problem darstellt.

Muscheln, Korallen
Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen (oder Teilen davon) ist verboten. Schon das Aufsammeln am Strand wird unter - teilweise heftige - Strafen gestellt. Selbiges gilt auch für Steine, getrocknete Tiere, wie Seesterne, Seepferdchen o.Ä., die man ganz einfach in Souvenirläden kaufen kann.



Medikamente mitbringen
Wer aus Thailand günstige Medikamente mit nach Hause nehmen möchte, sei gewarnt. Denn die Einfuhr von Medikamenten, die in Deutschland nicht zugelassen sind, ist grundsätzlich verboten.

In Deutschland nicht zugelassene oder nicht registrierte Arzneimittel unterliegen nach § 73 des Arzneimittelgesetzes (AMG) einem Verbringungsverbot. Das heißt, dass diese Arzneimittel von Privatpersonen grundsätzlich nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Unerheblich hierbei ist, ob es in Deutschland ein entsprechendes oder sogar gleichnamiges Arzneimittel zu kaufen gibt. Die für Deutschland gültige Zulassung, Registrierung oder Genehmigung umfasst stets auch die deutschsprachige Beschriftung und die Angaben in deutscher Sprache im Beipackzettel.

Einfuhrfreimengen in die EU

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Deutsche Urlauber dürfen seit dem 1. Dezember 2008 mehr Mitbringsel aus Thailand einführen als bisher. Die Freimengen für zollfreie Waren erhöhen sich für Flugreisende bei vielen Produkten wie etwa Kleidung oder Elektroartikel von bisher 175 Euro auf 430 Euro.

Die bisherigen Freimengen für Tabakwaren und Alkohol, die Reisende zusätzlich zu den Mitbringseln zollfrei einführen dürfen, bleiben unverändert. Bei Tabakwaren liegt die Höchstgrenze weiterhin bei 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Neu ist jedoch eine Einfuhrhöchstgrenze für Bier von 16 Litern, die es bisher noch nicht gab. (Viel Spass beim Schleppen.)

Bei Wein gilt nun eine Freimenge von vier Litern. Bei Parfüm, Kaffee und Tee entfallen den Angaben des Ministeriums zufolge die bisherigen Einfuhrhöchstgrenzen. Diese Produkte fallen künftig unter die pauschale Freimenge von 430 Euro Mitbringseln.

An der Einreisebehörde und am Zoll erlebt man eine kleine Überraschung. Es ist nämlich
doch nicht so, dass alle Thais jederzeit lächeln. Zumindest machen Uniformierte des
öfteren nicht unbedingt den bestgelaunten Eindruck. Wahrscheinlich sollen die sehr
ersten Blicke der Beamten Disziplin und Macht ausdrücken.
Aber Aussage der Schild in den Empfangshallen "Welcome to Thailand" verliert beim
ersten Kontakt zu den Beamten etwas an Wirkung. Nach dem Verlassen der
Einreisekontrolle findet man aber fast nur noch freundliche Gesichter.
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