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31.08.2010 |
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Thailand Visa + Bestimmungen
30 Tage Visa 60 Tage Visa Overstay Hinweise
Visa für EU Staatsbürger
bis 30 Tage
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche, österrreichische und schweizer Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand i.d.R. nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind und das Kind im Visum eingetragen ist. Im letzteren Fall hat es allerdings vereinzelt Probleme bei der Einreise gegeben..
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.
Weitere und rechtsverbindliche Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
bis 60 Tage
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa " benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.
Weitere und rechtsverbindliche Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Overstay, abgelaufene Visa
Wer in Thailand wegen eines ungültigen bzw. eines abgelaufenem Visums auffällig wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, bis hin zur Inhaftierung.
Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt (sog. overstay), entstehen Strafgebühren von ca. 500 Baht am Tag. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Sofern diese nicht finanziert werden kann, werden pro Tag im Gefängnis 70 Baht auf die Strafe angerechnet Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.
Wichtige Hinweise
Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.
Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Genaue Informationen auf den Seiten des auswärtigen Amtes |click |
Mehr zum Thema Visa + Bestimmungen: [
Visa-Infos/Antrag ]
[
Einreise & Papiere ]
[
Zollvorschriften ]
[
Strafrechtl. Hinweise ]
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Botschaften ]
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