Fotos & Drohnen Thailand
Bestimmungen und Genehmigungen Fotografieren und Filmen
Alles, was man Drohnen- und Fotoerlaubnisse wissen muss
Regelungen für die Benutzung von Drohnen
Es gibt massenweise wunderschöne Drohnenvideos aus Thailand, jedoch dürfte eine grosse Anzahl dieser Videos ohne Genehmigung gemacht worden sein. Das kann teuer werden und sogar bis zu einem Jahr Haft, bzw. Strafen von ca. EUR 2.500.- mit sich bringen. In jedem Fall kann es zur Beschlagnahmung des teuren Fluggeräts kommen, wenn ein Beamter vor Ort die Regeln kennt und durchsetzt.Grundsätzlich sind Drohnen-Flüge in Thailand nur bei Tageslicht erlaubt, also in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Die thailändischen Regeln sehen auch vor, dass du einen Notfallplan hast, aber mehr dazu weiter unten.
Auch wenn es bei den meisten bisher gut gegangen ist... eventuell willst ja Dein tolles Drohnenvideo veröffentlichen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man folgende Dinge beachten:
Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht ab über 2 kg müssen bei der CAAT (Civil Aviation Authority of Thailand) registriert werden. Zusätzlich ist eine Registrierung bei der NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission) erforderlich, wenn die Drohne Funkfrequenzen nutzt – was praktisch alle Modelle tun.
Die CAAT-Registrierung läuft online, dauert aber in der Praxis oft 4–8 Wochen. Fehler in den Unterlagen werden meist innerhalb von 7–10 Tagen gemeldet. Die NBTC-Registrierung erfolgt ausschließlich persönlich in einem ihrer Büros in Thailand.
Registrierung CAAT
Die CAAT kann unter info@caat.or.th oder unter Tel. 0066 63-205-8800 kontaktiert werden. Ausserdem ist seit kurzem eine Registrierung bei der NBTC erforderlich.Zur Registrierung bei der CAAT brauchst Du folgende Papiere:
- Das ausgefüllte Formular für die Dohnenregistrierung [download]
- Das ausgefüllte Formular zu den persönlichen Angaben [download]
- Eine Kopie des Reisepasses
- Eine Kopie der Versicherungspolice
Registrierung NBTC
Die Registrierung bei der CAAT funktioniert online, aber es ist inzwischen eine weitere Registrierung notwendig und zwar bei der NBTC, der „National Broadcasting and Telecommunications Commission“, die für die Funkfrequenzen zuständig ist. Hier gibt es leider keine Möglichkeit, online eine Registrierung auszuführen, sondern man muss persönlich erscheinen.Für die Registrierung bei einem der 17 NBTC Standorte, musst Du folgendes mitbringen:
- Eine unterschriebene Kopie Deines Reisepasses
- Einen Nachweis Deines Aufenthaltsortes in Thailand (Bestätigung vom Vermieter oder Hotel)
- Photos von Deiner Drohne und der Seriennummer Deiner Drohne, aufgeklebt auf einem Blatt und von Dir unterzeichnet
- 2 Kopien des Antrages, komplett ausgefüllt [download]
An folgenden Orte findest Du die NBTC und mit einem Klick auch gleich die Anfahrt auf Google Maps:
Bangkok | Chanthaburi | Chiang Mai | Chiang Rai | Chumphon | Nonthaburi | Hat Yai | Khon Kaen | Lampang | Nakhon Rachasima | Nakhon Si Thammarat | Phitsanulok | Phuket | Prachin Buri | Ranong | Suphanburi | Suratthani | Ubon Ratchathani | Udon Thani
Nach der Registrierung bei der CAAT und er NBTC müssen folgende Regelungen eingehalten werden:
- Mindestabstand zu Personen, Fahrzeugen, Gebäuden oder Denkmälern: 30 Meter
- Maximal zulässige Flughöhe: 90 Meter (300 Fuß)
- Kein Fliegen im Umkreis von 9 Kilometern (5 Seemeilen) um Flughäfen oder militärische Anlagen
- Verbot über Menschenansammlungen, Ortschaften und Städten
- Flug nur mit direktem Sichtkontakt zur Drohne (kein reiner FPV-Flug ohne Spotter)
- Versicherungspflicht: Mindestdeckung mindestens 1 Million Baht (ca. 27.000 EUR) für Personen- und Sachschäden
- Maximalgewicht ohne Sondergenehmigung: 25 kg (Korrektur: Die 2 kg-Grenze bezieht sich auf Registrierungspflicht, nicht auf das absolute Maximalgewicht.)
- Kein Nachtflug - erlaubt nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang
- Mindestalter: 18 Jahre
Es gibt allerdings an einigen Orten noch weitere Einschränkungen, so darf man beispielsweise in Ayutthaya oder Chiang Mai Stadt nicht ohne eine weitere Genehmigung der städtischen Behörden fliegen.
Fotografieren in Thailand
Bevor man Menschen ablichtet, sollte man fragen, ob das für sie auch in Ordnung ist. Da sich die sprachliche Kommunikation manchmal als etwas schwierig erweist, langt ein Blick auf die Kamera, auf die zu fotografierenden Menschen und ein freundliches Nicken. Wenn mit einem Lächeln geantwortet wird, dann darf man das getrost als ja auffassen.Übrigens mögen die Thais am liebsten gestellte Fotos von sich, damit sie sich in einer möglichst vorteilhaften Pose darstellen können. Am besten laut anzählen, mit „Nung -Song - Sam“ (1 -2 -3) oder zur Not auch mit „one - two - three“… danach zeigt man den Fotografierten am besten das Foto, vielleicht mit einem Kommentar „Soai Mah“ (Sehr schön)…
Bezahlen für´s Foto?
Wie an allen touristischen Stätten gibt es auch in Thailand viele menschliche und tierische Motive, die sich für gemachte Fotos bezahlen lassen möchten. Das kann gelten für Mahuts mit Ihren Elefanten, für Bergvölker im Norden, die mit den Trinkgeldern ihr Leben bestreiten oder die in Tourispots mit Schlangen oder anderem Getier gemeinsame Fotos anbieten.
Keinesfalls fotografieren sollte man:
- Militärs und erst recht nicht militärische Anlagen. Das ist in Thailand strengstens untersagt und kann auch schnell zu einem weniger schönen Aufenthalt in einem der berüchtigten Thailändischen Gefängnisse führen.
- Menschen, die auf einer Buddhastatue- oder figur sitzen, sich daran anlehnen, sie berühren oder sich auf sonst irgendeine respektlose Handlung mit der Figur einlassen.
- In Museen. In den meisten Museen, oft auch in Shopping-Malls, in Shows etc. ist das Fotografieren verboten, oder benötigt eine Genehmigung des Betreibers.
- In thailändischen Behörden, auf Polizeistationen, am Zoll oder an der Einwanderungsbehörde am Airport.
- Elefanten mit Blitzlicht… erschrockene Elefanten sind nicht immer spassig!
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