Fotos & Drohnen Thailand
Bestimmungen und Genehmigungen Fotografieren und Filmen
Alles, was man Drohnen- und Fotoerlaubnisse wissen muss
Drohnenfliegen
Registrierung
Pilotenzertifikat
Fluganmeldung
Versicherungspflicht
Praktische Hinweise
Fotografieren
🇹🇭 Drohnenfliegen in Thailand
Alles, was du wissen musst (Update 10/2025)
Wer in Thailand spektakuläre Landschaften, Tempel oder Strände aus der Vogelperspektive filmen möchte, sollte sich vorher genau informieren. Das Königreich hat die Vorschriften für Drohnenflüge deutlich verschärft. Verstöße können teuer werden und führen im schlimmsten Fall zur Beschlagnahmung der Drohne, zu Geldstrafen bis 100.000 Baht (rund 2.500 Euro) oder sogar zu Haftstrafen.Die wichtigste Änderung: Seit 2025 müssen alle Drohnen und ihre Betreiber doppelt registriert werden, und zwar bei zwei verschiedenen Behörden. Zum einen bei der NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission), die für Funkfrequenzen zuständig ist, und zum anderen bei der CAAT (Civil Aviation Authority of Thailand), die für Luftverkehr und Flugsicherheit verantwortlich ist. Eine Registrierung bei nur einer dieser Stellen reicht nicht mehr aus.
Registrierung bei NBTC und CAAT
Die Registrierung bei der NBTC ist online über das Portal https://anyregis.nbtc.go.th Hier geht es im Wesentlichen um die technische Zulassung der Drohne, da praktisch jedes Modell Funkfrequenzen nutzt.Parallel dazu verlangt die CAAT eine Registrierung sowohl der Drohne als auch des Piloten über das neue UAS Portal https://uasportal.caat.or.th. Dieses Portal ersetzt das bisherige System https://uav.caat.or.th, das am 30. Juni 2025 endgültig abgeschaltet wurde. Wer seine Drohne noch über das alte Portal registriert hat, sollte die entsprechenden Dokumente rechtzeitig herunterladen und sichern, da sie danach nicht mehr zugänglich sind.
Für die CAAT-Registrierung ist ein Smartphone mit thailändischer SIM-Karte erforderlich, um den Einmal-Code zur Identitätsprüfung zu empfangen. Benötigt werden außerdem Kopien des Reisepasses, ein Nachweis über eine Drohnenversicherung mit mindestens einer Million Baht Haftpflichtdeckung, Fotos der Drohne mit Seriennummer sowie die ausgefüllten Antragsformulare.
Pilotenzertifikat und Online-Test - NEU !
Neu ist außerdem, dass jeder Pilot ein Zertifikat besitzen muss. Dieses erhält man, nachdem man im UAS-Portal einen Online-Test abgelegt hat, der grundlegende Kenntnisse über Luftraumregeln und Sicherheit abfragt. Wer nicht besteht, kann den Test nach 24 Stunden wiederholen. Das Zertifikat gilt für zwei Jahre und wird zusammen mit der Registrierungsnummer ausgestellt. Diese Nummer muss auf der Drohne gut sichtbar angebracht werden – bei kleinen Drohnen in mindestens 3 mm Schriftgröße, bei Geräten über 25 Kilogramm in mindestens 25 mm.Voranmeldung jedes Flugs
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Jeder geplante Drohnenflug muss mindestens drei Tage im Voraus im UAS-Portal online angemeldet werden. Dabei müssen Ort, Datum, Zeit, Dauer und Zweck angegeben werden. Erst wenn der Flug von der CAAT bestätigt wurde, darf gestartet werden.Zusätzlich müssen alle Flugdaten an das Anti-Drone Centre der thailändischen Polizei gemeldet werden, erreichbar unter antidrone.police@gmail.com. Vor jedem Flug ist eine kurze Bestätigung des genehmigten Flugplans erforderlich – spontane Starts ohne Anmeldung sind nicht erlaubt.
Flugzeiten, Sichtbedingungen und Höhenbeschränkung
Geflogen werden darf nur bei Tageslicht, also zwischen 06:00 und 18:00 Uhr Ortszeit. Flüge in der Nacht sind grundsätzlich untersagt, insbesondere zwischen 00:01 und 04:00 Uhr, wo ein absolutes Flugverbot gilt. Nur mit ausdrücklicher Sondergenehmigung über das UAS-Portal kann davon abgewichen werden.Die maximale Flughöhe beträgt 90 Meter (300 Fuß). Flüge müssen immer in direkter Sichtverbindung zur Drohne erfolgen – also kein reiner FPV-Flug ohne „Spotter“. Drohnen dürfen weder in Wolken noch in schlechter Sicht geflogen werden.
Abstände und Flugverbotszonen
Drohnen dürfen Menschen, Gebäuden, Fahrzeugen oder Denkmälern nicht näher als 30 Meter kommen, wenn sie weniger als 2 Kilogramm wiegen. Bei größeren Modellen (2 – 25 Kilogramm) gilt ein Mindestabstand von 50 Metern.Streng verboten sind Flüge über Städten, Menschenmengen, Stadien, Konzerten, Regierungsgebäuden, Krankenhäusern, militärischen Einrichtungen, Flughäfen (Radius mindestens neun Kilometer) und in anderen Sicherheitszonen, die in der Aeronautical Information Publication – Thailand https://aip.caat.or.th festgelegt sind.
Versicherungspflicht und Kennzeichnung
Jede Drohne muss haftpflichtversichert sein – ohne Versicherung keine Registrierung. Die Mindestdeckung liegt bei einer Million Baht (rund 27 000 Euro) für Personen- und Sachschäden. Versicherungen aus dem Ausland werden akzeptiert, müssen aber in englischer Sprache vorliegen.Auf jeder Drohne muss die offizielle Registrierungsnummer gut sichtbar angebracht sein. Das gilt auch für privat mitgebrachte Drohnen von Touristen.
Wer ohne Genehmigung fliegt oder gegen Sicherheitsauflagen verstößt, riskiert empfindliche Strafen – bis zu 100.000 Baht Geldbuße, ein Jahr Gefängnis und die Beschlagnahmung der Drohne.
Praktische Hinweise für Reisende
Wer seine Drohne nach Thailand mitbringt, sollte die Registrierung rechtzeitig beginnen – die Bearbeitung bei der CAAT kann bis zu acht Wochen dauern. Alle Unterlagen (Versicherung, Genehmigungen, Registrierungsbestätigungen) sollten sowohl digital als auch ausgedruckt mitgeführt werden. Empfehlenswert ist, die Drohne nur auf freiem Gelände außerhalb von Städten zu fliegen und sich vorher bei den Behörden über eventuelle lokale Einschränkungen zu erkundigen.Für Fragen oder Hilfestellung ist die CAAT per E-Mail erreichbar unter info@caat.or.th oder telefonisch unter +66 63-205-8800.
Stunning Thailand – Drone 4K
Es gibt allerdings an einigen Orten noch weitere Einschränkungen, so darf man beispielsweise in Ayutthaya oder Chiang Mai Stadt nicht ohne eine weitere Genehmigung der städtischen Behörden fliegen.Ausserdem sollten, bevor man in der Grenzregion zu Kambodscha fliegen möchte, unbedingt die letzten behördlichen Veröffentlichungen einsehen.
Fotografieren in Thailand
Bevor man Menschen ablichtet, sollte man fragen, ob das für sie auch in Ordnung ist. Da sich die sprachliche Kommunikation manchmal als etwas schwierig erweist, langt ein Blick auf die Kamera, auf die zu fotografierenden Menschen und ein freundliches Nicken. Wenn mit einem Lächeln geantwortet wird, dann darf man das getrost als ja auffassen.Übrigens mögen die Thais am liebsten gestellte Fotos von sich, damit sie sich in einer möglichst vorteilhaften Pose darstellen können. Am besten laut anzählen, mit „Nung -Song - Sam“ (1 -2 -3) oder zur Not auch mit „one - two - three“… danach zeigt man den Fotografierten am besten das Foto, vielleicht mit einem Kommentar „Soai Mah“ (Sehr schön)…
Bezahlen für´s Foto?
Wie an allen touristischen Stätten gibt es auch in Thailand viele menschliche und tierische Motive, die sich für gemachte Fotos bezahlen lassen möchten. Das kann gelten für Mahuts mit Ihren Elefanten, für Bergvölker im Norden, die mit den Trinkgeldern ihr Leben bestreiten oder die in Tourispots mit Schlangen oder anderem Getier gemeinsame Fotos anbieten.
Keinesfalls fotografieren sollte man:
- Militärs und erst recht nicht militärische Anlagen. Das ist in Thailand strengstens untersagt und kann auch schnell zu einem weniger schönen Aufenthalt in einem der berüchtigten Thailändischen Gefängnisse führen.
- Menschen, die auf einer Buddhastatue- oder figur sitzen, sich daran anlehnen, sie berühren oder sich auf sonst irgendeine respektlose Handlung mit der Figur einlassen.
- In Museen. In den meisten Museen, oft auch in Shopping-Malls, in Shows etc. ist das Fotografieren verboten, oder benötigt eine Genehmigung des Betreibers.
- In thailändischen Behörden, auf Polizeistationen, am Zoll oder an der Einwanderungsbehörde am Airport.
- Elefanten mit Blitzlicht… erschrockene Elefanten sind nicht immer spassig!
Diese Seite Teilen:












