10.07.2023
Reiseinfos
Abschaffung des Kinderreisepasses
Was nach Thailand reisende Familien mit Kindern wissen müssen
Hier erfährst du, was du über den Beschluss wissen musst.
Bisher hatten Eltern die Möglichkeit, für ihre Kinder drei verschiedene Ausweisarten zu beantragen: einen Personalausweis, einen Kinderreisepass oder einen normalen Reisepass. Ab dem 1. Januar 2024 ändert sich das: Von da an werden nur noch Personalausweise und Reisepässe für Kinder zur Auswahl stehen. Diese Entscheidung wurde vom Bundestag am Freitag getroffen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Aber was ist der Unterschied zwischen einem Kinderreisepass und einem normalen Reisepass? Zum einen ist ein Kinderreisepass, der für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden kann, deutlich günstiger: Aktuell kostet ein Kinderreisepass laut Innenministerium 13 Euro, während ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro kostet. Der Kinderreisepass ist jedoch nur ein Jahr lang gültig, während ein normaler Reisepass für Kinder sechs Jahre lang verwendet werden kann. Ein weiterer Nachteil des Kinderreisepasses ist, dass er keinen Chip enthält. Das Innenministerium warnt daher, dass es bei Reisen Einschränkungen geben kann, da immer mehr Länder den Kinderreisepass nicht anerkennen und zusätzlich ein Visum für das Kind verlangen.
Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 wird eine einheitliche Lösung angestrebt: Kinder benötigen dann für Reisen ins Ausland entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass, genau wie ihre Eltern. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in Länder des Schengenraums wie Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein sowie in die Türkei genügt ein Personalausweis. Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen für jedes Reiseland findest du auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Was das Passfoto betrifft, ist zu beachten, dass der elektronische Reisepass für Kinder maximal sechs Jahre gültig ist. Da sich Kinder innerhalb dieses Zeitraums stark verändern, ist es wichtig, auf das Passfoto zu achten. Das Bundesinnenministerium betont auf seiner Website: "Bitte beachte, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. Wenn das Bild zu stark vom tatsächlichen Aussehen abweicht, muss vorzeitig ein neuer Pass beantragt werden.
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