09.06.2026
Der Powerbank-Leitfaden - Thailand-Flug nicht gefährden
Powerbank und Ersatzakkus - Kleine Akkus, große Regeln
Wichtig ist vor allem: Powerbanks gehören immer ins Handgepäck, niemals in den aufgegebenen Koffer. Außerdem zählen Kapazität, Anzahl und Nutzung an Bord. Besonders große Modelle brauchen vorher die Zustimmung der Airline, sehr große Akkus dürfen gar nicht mit.
Heißt ganz praktisch: Vor dem Abflug kurz prüfen, wie viel mAh oder Wh auf der Powerbank steht. Wer mehrere Akkus dabeihat oder ein kräftiges Modell für Laptop, Kamera und Dauer-Smartphone-Gebrauch nutzt, sollte lieber zweimal kontrollieren. Am Flughafen diskutiert es sich nämlich meist schlechter – besonders dann, wenn der Akku schon im Koffer Richtung Gepäckband verschwunden ist.
- Powerbanks gehören bei Flügen ausschließlich ins Handgepäck und dürfen nicht im aufgegebenen Koffer transportiert werden.
- Die Kapazität darf maximal 100 Wattstunden (Wh) oder etwa 20.000 Milliamperestunden (mAh) betragen.
- Pro Passagier dürfen höchstens zwei Powerbanks mitgenommen werden.
- Die Kapazitätsangabe muss auf der Powerbank gut erkennbar sein. Fehlt diese Angabe, kann die Mitnahme verweigert werden.
- Während des Fluges dürfen Powerbanks weder aufgeladen noch zum Laden von Smartphones, Tablets oder anderen Geräten verwendet werden.
- Die Powerbanks müssen jederzeit griffbereit bleiben und dürfen deshalb nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden.
Mein Tipp: Powerbank gut sichtbar ins Handgepäck, Angaben auf dem Gerät lesbar lassen und im Flugzeug nicht einfach damit laden. Klingt etwas nervig, ist aber deutlich entspannter als Sicherheitskontrolle mit Überraschungsprogramm.
Gerade für Thailandreisende ist das Thema wichtig, denn ohne Handy, Karte, Buchungsbestätigung und Übersetzungs-App fühlt man sich heute ja schnell wie Robinson Crusoe mit Boardingpass.
Kameraakkus/ Drohnenakkus
Ersatzakkus zum Beispiel für SLR-Kameras oder andere elektronische Geräte müssen auch ins Handgepäck und dürfen nicht in den aufgegebenen Koffer. Sie müssen außerdem gegen Kurzschluss geschützt sein, also Kontakte abkleben, in Originalverpackung, Akkubox oder einzelne Schutzhülle. IATA nennt Ersatz-Lithiumbatterien ausdrücklich als Handgepäck-Thema; Akkus bis 100 Wh sind im Regelfall erlaubt, 100–160 Wh nur mit Airline-Genehmigung, über 160 Wh nicht im normalen Passagiergepäck.Bei normalen DSLR-/Systemkamera-Akkus ist man meist deutlich unter 100 Wh. Bei großen Laptop-Akkus, Drohnenakkus oder professionellen Kamera-/V-Mount-Akkus sollte man dagegen unbedingt auf die Wh-Angabe schauen. Und ja: Wenn keine Kapazität erkennbar ist, kann es am Sicherheitscheck schwierig werden – da hilft dann auch kein freundliches „ist nur für die Kamera“.
- Ersatzakkus für Kameras, Laptops, Drohnen oder Videotechnik gehören grundsätzlich ins Handgepäck.
- Die Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein, zum Beispiel durch Kappen, Klebeband, Akkubox oder Einzelbeutel.
- Akkus bis 100 Wh sind normalerweise ohne Genehmigung erlaubt.
- Akkus zwischen 100 und 160 Wh brauchen vorher die Zustimmung der Airline und sind meist auf zwei Stück pro Person begrenzt.
- Akkus über 160 Wh dürfen in der Regel nicht als normales Passagiergepäck mitgenommen werden.
- Beschädigte, aufgeblähte oder offensichtlich defekte Akkus gehören nicht ins Flugzeug – egal ob Thailand, Europa oder sonst wo.

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