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12.05.2026

Verkehr  

EU bremst Airlines bei nachträglichen Treibstoffzuschlägen

Thailandreise geplant? Das solltet Ihr bei Flugpreisen wissen

EU bremst Airlines bei nachträglichen Treibstoffzuschlägen - Reisenews Thailand - Symbolfoto 1

EU stellt klar: Bereits gebuchte Flugtickets dürfen wegen Kerosinpreis nicht nachträglich teurer werden.

Wer gerade seinen Thailandurlaub plant, kennt das Problem: Flüge nach Bangkok, Phuket, Krabi oder Koh Samui sind ohnehin nicht gerade ein Schnäppchen. Wenn dann auch noch der Kerosinpreis steigt, wird es für Airlines teurer – und am Ende meistens auch für Reisende. Aber zumindest bei einem Punkt hat die EU jetzt deutlich gemacht: Wer sein Flugticket bereits gebucht und bezahlt hat, darf nicht einfach nachträglich wegen höherer Treibstoffkosten zur Kasse gebeten werden.

Der Hintergrund: Seit den Spannungen im Nahen Osten und den Turbulenzen rund um wichtige Öl-Transportwege sind Öl- und Kerosinpreise stark in den Fokus gerückt. Kerosin wird aus Rohöl gewonnen, und wenn Rohöl teurer wird, steigen auch die Kosten für Fluggesellschaften. Das ist für Airlines ärgerlich, für Passagiere aber noch lange kein Freifahrtschein zur nachträglichen Abkassier-Runde.

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Einige Fluggesellschaften hatten offenbar versucht, steigende Treibstoffpreise auch nach der Buchung noch an Kunden weiterzugeben. Eine Fluggesellschaft wollte unter dem Namen „Fair Travel Promise“ kurz vor Abflug prüfen, ob der Kerosinpreis inzwischen gestiegen ist. Falls ja, sollten Reisende bis zu 14 Euro pro Person und Strecke zusätzlich zahlen. Falls der Preis gefallen wäre, hätte es theoretisch auch günstiger werden können. Klingt auf den ersten Blick nach fairer Wette – ist aus Sicht der EU aber rechtlich höchst problematisch.

Die EU-Kommission verweist auf klare Regeln: Beim Kauf eines Flugtickets muss der Endpreis transparent sein. Alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren und Zuschläge müssen bereits bei der Buchung enthalten sein. Dazu gehören ausdrücklich auch Kosten für Treibstoff oder Sicherheit. Eine Airline kann also nicht erst einen attraktiven Preis anzeigen, das Ticket verkaufen und später sagen: „Überraschung, das Kerosin hatte schlechte Laune, bitte nachzahlen.“

Thailand Flüge ab Frankfurt, Berlin, Hamburg, München, Wien und Zürich
Auch entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen helfen den Airlines dabei nicht automatisch weiter. Wenn solche Bedingungen nachträgliche Treibstoffzuschläge ermöglichen sollen, können sie gegen EU-Recht verstoßen. Die EU-Kommission fordert Fluggesellschaften deshalb auf, solche Vertragsbedingungen anzupassen.

Für Thailandreisende ist das eine gute Nachricht. Wer seinen Flug nach Thailand schon gebucht hat, sollte sich nicht nervös machen lassen, wenn irgendwo von steigenden Kerosinpreisen die Rede ist. Der Ticketpreis steht grundsätzlich fest. Nachträgliche Aufschläge wegen normaler Treibstoffschwankungen sind bei reinen Flugbuchungen nicht einfach erlaubt.

Ausnahme Pauschalreisen

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Ganz anders sieht es allerdings bei Pauschalreisen aus. Wer Flug und Hotel gemeinsam über einen Reiseveranstalter gebucht hat, genießt zwar in vielen Bereichen besseren Schutz, etwa bei Ausfällen oder Problemen vor Ort. Bei Preisänderungen kann eine Pauschalreise aber ausnahmsweise teurer werden. Reiseveranstalter dürfen unter bestimmten Bedingungen nachträgliche Aufschläge verlangen, etwa bei gestiegenen Treibstoffkosten – allerdings nur, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und die Information spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

Fliegen in Thailand, Flugpläne, Tickets und Flugzeiten
Für Urlauber heißt das praktisch: Bei einzeln gebuchten Flügen muss eine Airline steigende Kerosinpreise normalerweise selbst einkalkulieren. Bei Pauschalreisen sollte man in die Vertragsbedingungen schauen und prüfen, ob Preisänderungen möglich sind.

Trotzdem gilt: Nicht jede Forderung einfach hinnehmen. Wer von einer Airline nach bereits erfolgter Flugbuchung plötzlich eine zusätzliche Treibstoffgebühr verlangt bekommt, sollte genau prüfen, widersprechen und sich gegebenenfalls an Verbraucherstellen oder Fluggastrechteportale wenden.

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