05.03.2023
Politik
Gesetz zur Legalisierung der Prostitution vorgeschlagen
Ausschuss schlägt straffreie sexuelle Dienstleistungen ab 20 Jahren vor
Der neue Gesetzesentwurf wäre ein Meilenstein in der thailändischen Haltung zur Prostitution, deren Ausbreitung wahrscheinlich das am schlechtesten gehütete Geheimnis des Landes ist. Das geplante Gesetz, soll das derzeitige Gesetz zur Verhinderung und Unterdrückung der Prostitution aus dem Jahr 1996 ersetzen.
Das Hauptaugenmerk des Ausschusses liegt auf dem Schutz und der Legalisierung unabhängiger Sexarbeiterinnen, die mindestens 20 Jahre alt sind und sexuelle Dienstleistungen freiwillig anbieten. Sexuelle Beziehungen mit Prostituierten unter 20 Jahren wären weiterhin illegal. Der neue Entwurf sieht auch vor, dass Wanderarbeitnehmern die Ausübung der Prostitution untersagt wird.
Freiberufler sollen Arbeitsrechte und Sozialleistungen erhalten, ohne als Sexarbeiter abgestempelt zu werden. Sie sollen auch Zugang zu einer angemessenen Entschädigungen haben, sollen sich aber einer Gesundheitsprüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie frei von übertragbaren Krankheiten sind.
Der neue Entwurf stellt klar, dass er nur für freiwillige Dienstleistungen gilt und dass die Regierung weiterhin eine harte Haltung gegenüber Zwangsprostitution einnehmen will. Die Beschaffung und der Handel oder die Nötigung einer Frau zur Prostitution wäre nach wie vor ein Verstoß gegen das Gesetz über den Menschenhandel.
Die Betreiber von Bordellen sollen verpflichtet werden, in ausgewiesenen Gebieten zu arbeiten, insbesondere Standorte in der Nähe von Bildungs- oder religiösen Einrichtungen zu meiden und Richtlinien zum Schutz ihrer Mitarbeiter, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, einzuhalten. Jeder, der eine Person unter 20 Jahren in die Prostitution lockt oder dazu zwingt, soll weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Dies gälte insbesondere auch für Eltern, die von illegalen Prostitutionsaktivitäten ihrer Kinder wissen. Die Inhaftierung, der Missbrauch, die Folter, die Bedrohung und die Nötigung
Der Ausschuss hat die Prostitutionsgesetze in verschiedenen Ländern geprüft, um einen geeigneten Standard für Thailand zu finden. Nach sorgfältiger Abwägung entschied man sich dafür, dem Beispiel des neuseeländischen Gesetzes zu folgen, das die Prostitution entkriminalisiert hat. In Neuseeland wurde die Sexarbeit im Jahr 2003 legalisiert, so dass jede Person ab 18 Jahren sexuelle Dienstleistungen kaufen oder anbieten kann.
Der Ausschuss will die Analyse der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs vorantreiben und dabei sorgfältig darauf achten, dass der Ruf Thailands nicht geschädigt wird. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im August dieses Jahres fertig gestellt und der neuen Regierung vorgelegt werden.
Der Vorstoß zur Entkriminalisierung ist zumindest teilweise ein Versuch, die Korruption einzudämmen, denn wenn Sex gegen Geld legal wäre, könnten Regierungsbeamte Sexarbeiterinnen und -arbeiter und andere in der Branche Tätige nicht zur Zahlung illegaler Bestechungsgelder zwingen. Ob die Sexarbeiter und -arbeiterinnen damit auch steuerpflichtig würden und wie eventuelle steuerliche Abgaben berechnet bzw. erhoben werden sollen, ist bisher nicht bekannt.
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