Gesetze zum Bierbrauen und Schnapsbrennen gelockert - Reisenews Thailand
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02.11.2022

Gesetze zum Bierbrauen und Schnapsbrennen gelockert

Vorschriften die bisherige Biermonopolisten unterstützen aufgehoben - Craftbeer go!

Stone Head Thai Craft Beer - Picture by: https://www.facebook.com/StoneHeadBeer/

Bisher setzte die Regierung auf höchst abenteuerliche Vorschriften, die die Bier- und Alkoholproduktion ausschliesslich den 3 grossen Brauereien Thailands zuschanzten. Das trieb sonderbare Blüten, denn kleine Craft-Bier-Brauereien in Bangkok liessen ihr Bier beispielsweise in Japan brauen. um es dann selbst teuer für Ihre Gaststätten zu importieren.

Heute treten neue Vorschriften in Kraft, die kleinen Destillerien und Brauereien die Tür öffnen. Die Verordnung wurde gestern Abend in der Royal Gazette veröffentlicht und ist ab sofort gültig. Die neuen Vorschriften sehen eine Lockerung der Beschränkungen für kleine Brauereien vor und erlauben sogar das Brennen von Alkohol für den Eigengebrauch.

Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualitätskontrolle zu verbessern, um sicherzustellen, dass sowohl große als auch kleine Spirituosenhersteller akzeptable Standards einhalten. Sie verbessern auch die Steuererhebung für Alkoholhersteller. Der neue Erlass wurde vom Finanzministerium zur Änderung der Vorschriften von 2017 vorgeschlagen und gestern Morgen vom Kabinett genehmigt.

Nun dürfen Kleinstbrauereien und kleine Schnapsbrennereien mit den Großen konkurrieren und öffnen unabhängigen Brauereien die Tür zu einem offenen Markt für Bier und Alkohol. Brauereien, die zwischen sieben und 50 Angestellte haben und mit kleineren Maschinen produzieren, dürfen nach den neuen Vorschriften Bier und Alkohol herstellen und verkaufen.

Stone Head Thai Craft Beer - Picture by: https://www.facebook.com/StoneHeadBeer/
Allerdings müssen die Hersteller von Spirituosen seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Schanklizenz sein und dürfen keine Verstöße gegen das Verbrauchsteuergesetz begangen haben. Etwaige Verstöße müssen mindestens ein Jahr lang ausgeräumt sein, bevor kleine Gemeinschaftsbetriebe auf 50 Beschäftigte und große Maschinen erweitert werden können.

Auch die Beschränkungen für das Bierbrauen werden aufgehoben, da die bisherige Mindestmenge von 100.000 Litern pro Jahr wegfällt. Kleinstbrauereien können bis zu einer Million Liter pro Jahr produzieren, wobei es keine Mindestmenge mehr gibt. Großbrauereien müssen nach Angaben von Thai Newsroom mindestens 10 Millionen Liter pro Jahr produzieren und ein Mindestkapital von 10 Millionen Baht aufweisen.

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Dies eröffnet Klein- und Kleinstbrauereien die Möglichkeit zu konkurrieren, solange ihre Maschinen und Anlagen den Gesetzen zur öffentlichen Gesundheit sowie den Umwelt- und behördlichen Normen entsprechen.

Schließlich ermöglichen die neuen gelockerten Beschränkungen den Erwerb einer Lizenz für die nichtgewerbliche Herstellung von Spirituosen. Mit dieser Lizenz darf man bis zu 200 Liter Alkohol pro Jahr für den Hausgebrauch herstellen.

Die Lizenz wird Personen über 20 Jahren erteilt, sofern sie über ausreichend große Anlagen für eine sichere Alkoholproduktion verfügen. Die Nutzung anderer lizenzierter Anlagen zur Herstellung von Alkohol ist streng verboten, und es müssen die Sicherheitsvorschriften für Umwelt und Alkoholkonsum eingehalten werden.

Die Ministerialverordnung 2017 unterschied nicht zwischen der Herstellung von Spirituosen für den gewerblichen und den nichtgewerblichen Gebrauch oder der Herstellung von Spirituosen zu Hause für den Gebrauch im Haushalt. Folglich war die Herstellung von Spirituosen zu Hause für den Gebrauch im Haushalt streng verboten. Nach der kürzlich erlassenen Ministerialverordnung 2022 wird die Herstellung von Alkohol für den nichtgewerblichen Gebrauch jedoch anerkannt und ausdrücklich erlaubt, wenn der Hersteller die erforderliche Lizenz von der Verbrauchsteuerbehörde erhält.

Die Ministerialverordnung 2022 enthält keine Definition des Begriffs "Herstellung von Spirituosen für nichtgewerbliche Zwecke". Die "Herstellung von Spirituosen für den gewerblichen Gebrauch" ist jedoch definiert als: "Herstellung von Spirituosen zum Zwecke des Verkaufs, des Austauschs oder zu einem anderen Zweck, für den eine Gegenleistung erbracht wird, einschließlich der Herstellung von mehr als 200 Litern Spirituosen pro Jahr". Dies bedeutet, dass die Herstellung von Spirituosen für den nichtgewerblichen Gebrauch 200 Liter pro Jahr nicht überschreiten darf.
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