Hochwasser in Bangkok: Was Flugreisende unbedingt beachten sollten - Reisenews Thailand
Unterstütze unsere Arbeit mit einer kleinen Spende
aktivJetzt registrieren
27.09.2026

Hochwasser in Bangkok: Was Flugreisende unbedingt beachten sollten

CAAT warnt vor überfluteten Straßen, Verkehrschaos und Flugverspätungen

Hochwasser in Bangkok: Was Flugreisende unbedingt beachten sollten - Reisenews Thailand - Symbolfoto 1

Wer in den nächsten Tagen von Suvarnabhumi oder Don Mueang abfliegt, sollte die thailändische Variante von „wird schon reichen“ besser einmal aussetzen. Nach den heftigen Regenfällen und Überschwemmungen in Bangkok warnt die thailändische Luftfahrtbehörde CAAT ausdrücklich davor, die Fahrt zum Flughafen zu knapp zu planen.

Überflutete Straßen und Staus können die Anreise zu beiden Flughäfen erheblich verlängern. Gleichzeitig kann das schlechte Wetter auch den Flugbetrieb selbst beeinträchtigen: Starts und Landungen können sich verzögern, Flugpläne kurzfristig geändert und im Extremfall Flüge gestrichen werden. Auch Thai Airways hat seine Passagiere bereits aufgefordert, mehr Zeit für die Fahrt nach Suvarnabhumi einzuplanen.

CAAT empfiehlt deshalb, vor der Abfahrt unbedingt den aktuellen Flugstatus direkt bei der Airline zu prüfen, deutlich mehr Zeit für die Anreise einzuplanen und bekannte Überflutungsgebiete zu meiden. Wo möglich, können Schienenverbindungen die bessere Alternative zum Taxi sein – denn auch der schönste Business-Class-Sitz hilft wenig, wenn man ihn vom Bangkoker Stau aus nur in der App betrachten kann. 😎

Nicht nur der Flug zählt: Darauf sollten Reisende jetzt achten

Neben Suvarnabhumi und Don Mueang gibt es bei der aktuellen Wetterlage noch einige Punkte, die Urlauber auf dem Radar haben sollten:



Flug gestrichen? Auch bei Unwetter gibt es Rechte

Thailand Flüge ab Frankfurt, Berlin, Hamburg, München, Wien und Zürich
Wichtig: „Höhere Gewalt“ bedeutet nicht automatisch „Pech gehabt“. Die seit Mai 2025 geltende thailändische Civil Aviation Board Regulation No. 101 verpflichtet Airlines auch bei bestimmten wetterbedingten Verspätungen oder Annullierungen zu Betreuungsleistungen. Je nach Situation gehören dazu beispielsweise Essen und Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten, Umbuchung oder Erstattung und gegebenenfalls Hotelunterbringung samt Transfer.

Das ist allerdings von einer zusätzlichen pauschalen Entschädigungszahlung zu unterscheiden: Bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen können solche finanziellen Ausgleichsansprüche entfallen, obwohl die Betreuungs- und Erstattungsrechte bestehen bleiben.
Diese Seite verwendet
Stock images by Depositphotos
Diese Seite Teilen: