Internationaler Führerschein in Thailand - eine Lösung? - Reisenews Thailand
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01.02.2018

Internationaler Führerschein in Thailand - eine Lösung?

Welchen Führerschein kannst Du in Thailand nutzen

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Es ist schon sehr interessant, was so passiert und wie sich die verschiedenen Parteien zur rechtlichen Lage stellen. In diversen Facebook Gruppen gibt es einige Leute, die der Meinung sind, alles wäre schon ewig klar und man müsse lediglich den normalen internationalen Führerschein ordern und mitnehmen. Dem können wir aber nun, nach der letzten Antwort des Auswärtigen Amtes gar nicht mehr zustimmen.

Falls Du jetzt nicht so genau weisst, um was es eigentlich geht, findest Du hier die die letzten 2 Artikel dazu:


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Internationaler Führerschein gemäß Abkommen von 1969

Zur Zeit ist es in jedem Falle so, dass der "normale" Internationale Führerschein, den man auf deutschen Landratsämtern und Führerscheinstellen bekommt, in Thailand zwar von den Autovermietern und normalerweise auch von der Polizei bei Kontrollen akzeptiert wird, rechtlich schlicht und einfach ungültig ist. Der Führerschein den man normalerweise bekommt ist der, laut internationalem Abkommen von 1968, welches nicht von beiden Ländern ratifiziert ist.
Rein rechtlich entspricht das Nutzen dieses IFS dem Fahren ohne Führerschein, was im Fall der Fälle für weit mehr als Unannehmlichkeiten sorgen könnte. Und zwar bezüglich der Versicherungen.

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Internationaler Führerschein gemäß Abkommen von 1926

Es gibt aber einen weiteren Internationalen Führerschein, bei dem ein gemeinsames Abkommen besteht, welches 1926 geschlossen wurde. Dieser sollte eigentlich gültig sein und auch auf dem Führerschein selbst wird Thailand ausdrücklich erwähnt. Die Rechtsabteilung des ADAC bestätigt dieses auch, nur die Botschaft in Bangkok und das Auswärtige Amt nicht und so könnte es auch mit diesem FS rechtliche Probleme geben, denn beispielsweise könnte sich eine Auslandskrankenversicherung bei einem Unfall auf Fahren ohne Fahrerlaubnis berufen und Zahlungen ablehnen. Bisher ist uns zwar kein Fall bekannt, aber wir wollen über die rechtliche Seite informieren.
Unter anderem nach diesem Artikel der Polizei Köln, ist der FS nach dem Internationalen Abkommen von 1926 von D und TH unterschrieben und hat zwischenstaatliche Gültigkeit.

Mit was kann man denn dann jetzt fahren?

Nun ja, ich selbst würde mir den Führerschein gemäß 1926 holen, auch wenn das etwas länger dauert und auf vielen Führerscheinstellen etwas kompliziert ist, da diese oft von diesem IFS gar nichts wissen. Sie haben meist weder Anträge noch die Führerscheine selbst auf Lager. Aber man hat ein Anrecht darauf und muss nur etwas länger drängeln, sollte dies aber frühzeitig machen, denn da gehen schnell ein paar Wochen ins Land. Ob das rechtlich einwandfrei ist, bleibt ob der unten zu findenden Antwort des Auswärtigen Amtes zweifelhaft.



Einen Thailändischen Führerschein beantragen

Ganz sicher ist es natürlich, einfach einen deutschen Führerschein in einen thailändischen umschreiben zu lassen, wobei das 1-2 Tage Urlaubszeit erfordert. Dazu muss man an seinem Urlaubsziel:

1. Auf die Immigration.
Registrieren der Adresse wo man wohnt (Meldebestätigung), egal ob Urlaub oder permanent.

2. Zum Arzt
Einen Report (nennt man Gesundheitszeugnis) holen über den Gesundheitszustand. das geht meist ganz schnell und oft wird man nicht mal angeschaut, sondern bekommt dieses wichtige Dokument direkt von der Sekretärin. Wahrscheinlich bekommt man den Report immer, wenn man sich noch selbstständig über die Türschwelle schleppen kann.

3. Zum Konsulat
Den deutschen normalen Führerschein beim deutschen Konsulat vorlegen, zusammen mit Reisepass, dem Gesundheitszeugnis und der Meldebestätigung. Ein bisschen Zeit wird dabei allerdings draufgehen. Hier bekommt man dann u.A. eine Übersetzung des deutschen Führerscheines und eine Bestätigung, welche Art von Fahrzeugen man bewegen darf. Nun sollte man, bevor man den nächsten Schritt macht, erst einmal alle seine Unterlagen kopieren, inkl. dem Pass und Visum.

4. Zur Führerscheinstelle
Nun geht man entweder auf die Führerscheinstelle (meist im Rathaus), wo man sich evt. noch einen Lehrfilm anschauen muss, oder aber man schickt das Ganze zum Verkehrsministerium Department of Land Transport...

Kosten tut das Ganze in etwa 2.500.- Baht und ist 2 Jahre gültig.
Übrigens wer in Deutschland keinen Motorradführerschein hat, der darf auch in Thailand keinen Roller oder Moped fahren, da diese Dinger weit über 50ccm haben und garantiert schneller sind, als ein führerscheinfreies Mofa...

Es gibt übrigens noch einen Vorteil beim Thai Führerschein. Oft werden ja unterschiedliche Preise, zum Beispiel Eintrittsgelder von Thais und Farangs verlangt. Ab und an muss man bei der Vorlage des Thailändischen Führerscheindes an der Kasse nur noch den Thai-Preis bezahlen...



ERNEUTE ANFRAGE AN DAS AUSWÄRTIGE AMT - 26.01.2018


Sehr geehrte Damen und Herren,
nun kocht die Netzgemeinde langsam, denn da gibt es ehebliche Unstimmigkeiten. Bitte schauen Sie sich doch mal die 2 angehängten Dateien an, denn da sieht das völlig anders aus.

1. Wird im deutschen Internationalen FS gemäß Abkommen vom 24.04.1926 Thailand ausdrücklich erwähnt.

2. Gibt es ein Schreiben von der Rechtsberatung des ADAC, welche das völlig anders sieht.

Thailandurlauber brauchen wirklich eine rechtsverbindliche Auskunft.

Mit der Bitte um Stellungnahme und freundlichen Grüßen

Jacques Maué



ANTWORT DES AUSWÄRTIGEN AMTS - 01.02.2018


Sehr geehrte/r Jacques A. Maué,

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Entgegen der bisherigen Auffassung wurde der Botschaft Bangkok schriftlich
durch thailändische Behörden bestätigt, den internationalen deutschen
Führerschein nicht anzuerkennen. Wir werden dies erneut prüfen, die aus
deutscher Sicht gegebene Anwendbarkeit aufgrund des Internationalen Abkommens
für den Kraftfahrzeugverkehr von Paris vom 24.04.1926 fordern und sind dazu
mit den zuständigen Behörden in Thailand als auch Deutschland in Kontakt. Die
Klärung wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Ggfs. werden
unsere Reise- und Sicherheitshinweise dann umgehend erneut angepasst.

Wir weisen darauf hin, dass Informationen unter „Allgemeine
Reiseinformationen“ in den Reise- und Sicherheitshinweisen wie z.B. zur
Anerkennung deutscher Führerscheine im Ausland (wie auch Einreise- und
Zollbestimmungen fremder Staaten) stets nach unserem besten Wissen
veröffentlicht werden, aber stets unverbindlich und nicht maßgeblich sind. Für
eine verbindliche Auskunft zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die dafür
zuständige Behörde des Reiselandes, für die Frage der Anerkennung deutscher
bzw. internationaler deutscher Führerscheine in Thailand an die Botschaft
Thailands in Berlin, siehe:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/vertretungenthailand/201564


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt
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