14.08.2025
Landesweites Drohnenverbot in Thailand gilt noch
Wie man mit einer Drohne in Rekordzeit vom Strand ins Polizeirevier kommt
Das Verbot ist kein laues „Wir bitten um Verständnis“, sondern ein striktes „Lass es, sonst reden wir im Polizeibüro weiter“. Und ja, es gilt überall – vom Tempel in Chiang Mai bis zum Liegestuhl in Phuket. Wer trotzdem fliegt, lernt schnell, dass die thailändische Gastfreundschaft Grenzen hat. Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Sicherheitsreaktion auf den Grenzkonflikt mit Kambodscha und gelten landesweit.
Zwei aktuelle Fälle liefern Anschauungsmaterial:
Ein 44-jähriger Singapurer, der mitten in der Nacht um 0:20 Uhr am 7. August auf der Walking Street „nur ein bisschen Atmosphäre“ einfangen wollte, landete zuerst auf der Wache und dann direkt im Polizeiprotokoll. Drohne weg, Anzeige an, und im schlimmsten Fall winkt ein Jahr Haft oder eine saftige Geldstrafe. Ihm droht laut Air Navigation Act bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 40.000 Baht (ca. 1.200 USD)Ein schwedischer Urlauber am Pattaya Beach hatte mehr Glück. Er wurde am 3. August beim Drohnenflug ohne Erlaubnis erwischt: Verwarnung statt Handschellen – aber auch er durfte seine fliegende Kamera gleich dort am Strand verabschieden.
Das Muster ist immer gleich: „Ich wusste das nicht“ funktioniert als Ausrede genau so gut wie „Ich wollte nur kurz parken“ vor einem Hydranten. Drohnen ohne Genehmigung sind derzeit schlicht tabu. Und wer denkt, er könne mal eben aufsteigen, weil „es ja nur fünf Meter sind“, kann den Satz später vor Gericht zu Ende bringen. Die Sicherheitskräfte dürfen nicht nur einschreiten, sondern auch abschießen – und das nicht nur in Actionfilmen.
Wer also in diesem Sommer unbedingt fliegen möchte, sollte lieber in den Airbus Richtung Heimat steigen, statt seine DJI in den thailändischen Himmel zu schicken. Denn im besten Fall gibt’s Ärger, im schlimmsten Fall ein Gerichtsverfahren – und statt Likes auf Instagram landet man in den Schlagzeilen der Lokalzeitung.
Merke: In Thailand gibt es derzeit genau zwei Arten von Luftaufnahmen – die aus genehmigten Quellen und die aus beschlagnahmten Drohnen.