18.10.2026
Musik
Nene Royals Markenrechte im Visier einer fremden Geschäftsfrau
Ärger für die Rockprinzessin - Fremde meldet Nene Royals Namen als Marke an
Nicht etwa ihre Familie. Nicht ihr Management. Sondern eine Frau aus Chiang Mai, die nach den vorliegenden Berichten keinerlei persönliche Verbindung zu Nene oder deren Angehörigen hat. Die Frau beantragte bereits im Juli 2026 beim thailändischen Amt für geistiges Eigentum die Registrierung von „NENE ROYAL“ als Marke für bedruckte T-Shirts.
Zu einem Zeitpunkt, als Nene noch mitten im Wettbewerb von America’s Got Talent stand und ihr offizielles Management die entsprechenden Markenanmeldungen noch nicht eingereicht hatte.Ein bemerkenswertes Timing. Und eine Geschichte, die bei zahlreichen thailändischen Fans für verständlichen Ärger sorgt.
Die Geschichte beginnt am 22. Juli 2026. Gerade einmal 15 Tage zuvor war Nenes spektakulärer Auftritt bei America’s Got Talent im amerikanischen Fernsehen ausgestrahlt worden. Die junge Sängerin aus Phuket hatte mit ihrer kraftvollen Stimme und ihrer Bühnenpräsenz bereits für Begeisterung gesorgt. Während sich Nene auf weitere Auftritte vorbereitete, reichte eine Geschäftsfrau aus Chiang Mai beim thailändischen Department of Intellectual Property (DIP) einen Markenantrag ein.
Das Objekt ihrer Begierde: „NENE ROYAL“, angemeldet für bedruckte T-Shirts in der internationalen Warenklasse 25. Die Aktennummer lautet 260138519. Der Antrag ist tatsächlich dokumentiert und befindet sich weiterhin in Bearbeitung.
Nun könnte man meinen, dass jemand, der den Künstlernamen einer jungen Sängerin für eigene Markenrechte anmeldet, zumindest vorher mit deren Familie gesprochen hätte.
Offenbar weit gefehlt. Die Frau erklärte später selbst, Nene nicht persönlich zu kennen. Eine Verbindung zur Familie ist bislang ebenfalls nicht belegt. Das macht die ganze Angelegenheit nicht unbedingt vertrauenerweckender.
Ein Geschenk, das niemand bestellt hat?
Nachdem die Anmeldung öffentlich bekannt geworden war, hagelte es in den sozialen Netzwerken Kritik. Die Antragstellerin erklärte daraufhin, sie habe keineswegs vorgehabt, sich an Nenes Erfolg zu bereichern. Vielmehr habe sie die Marke sichern wollen, um die Rechte anschließend der Familie zu schenken.Am 28. September veröffentlichte sie dazu eine Erklärung auf Facebook. Das klingt zunächst ausgesprochen großzügig. Schließlich bekommt nicht jeder ein Markenschutzverfahren geschenkt, um das er nie gebeten hat.
Nur stellt sich eine ziemlich naheliegende Frage: Warum meldet jemand ohne vorherige Absprache den bereits bekannten Künstlernamen eines minderjährigen Mädchens an, um ihn anschließend angeblich großzügig zurückzugeben? Das wäre ungefähr so, als würde jemand ungefragt das Namensschild an deinem Geschäft abschrauben, es bei einer Behörde für sich beanspruchen und dir anschließend freudestrahlend mitteilen, dass du es selbstverständlich zurückbekommst.
Natürlich nur als Geschenk - Ob hinter der Anmeldung tatsächlich geschäftliche Interessen standen oder lediglich eine ausgesprochen ungeschickte Form der Unterstützung, ist nicht nachgewiesen. Die Frau bestreitet jedenfalls ausdrücklich jede Bereicherungsabsicht. Naja...
Nenes Management hat längst eigene Markenanträge gestellt
Währenddessen hat das offizielle Management der Sängerin durchaus professionelle Vorkehrungen getroffen. Die US-amerikanische Gesellschaft Black Lotus Global LLC beantragte am 29. Juli 2026 beim amerikanischen Patent- und Markenamt USPTO die Registrierung von „NENE ROYAL“.Am 6. August folgte ein weiterer Antrag für den kürzeren Namen „NENE“. Die Anmeldungen umfassen gleich mehrere Geschäftsbereiche: Musikaufnahmen, Bekleidung, Liveauftritte, Fanclubs und weitere Unterhaltungsdienstleistungen. Die amerikanischen Aktennummern lauten 50019502 und 50036262. Beide Verfahren sind nach den verfügbaren Registerdaten noch anhängig.
Am 11. September folgten entsprechende Anmeldungen in Thailand. Und genau hier liegt das Problem: Die Frau aus Chiang Mai hatte ihren thailändischen Antrag bereits 51 Tage früher eingereicht.
Thailand arbeitet im Markenrecht grundsätzlich nach dem Anmeldeprinzip. Wer zuerst anmeldet, kann damit einen Vorteil haben. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass man sich einfach einen bekannten Künstlernamen schnappen und anschließend ungestört T-Shirts verkaufen darf. Denn auch ältere Namensrechte, bereits bestehende geschäftliche Nutzungen und die Frage einer möglichen unberechtigten Anmeldung können eine Rolle spielen.
Jetzt schaltet sich sogar das thailändische Markenamt ein
Neue Entwicklung vom 17. Oktober 2026.Inzwischen ist aus dem Ärger in den sozialen Netzwerken ein Fall geworden, mit dem sich die Behörden ausdrücklich beschäftigen. Das thailändische Department of Intellectual Property bestätigte am Samstag, dem 17. Oktober, dass der Antrag tatsächlich eingegangen sei. Gleichzeitig stellte die Behörde unmissverständlich klar, dass eine Anmeldung noch lange keine eingetragene Marke und damit auch keinen automatisch erworbenen Markenschutz bedeutet.
Noch wichtiger: Das Amt hat die Antragstellerin aufgefordert, ihre Anmeldung zu erläutern und entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Behörde betonte, dass sie mögliche unberechtigte Versuche, bekannte Namen für eigene Zwecke zu registrieren, genau prüfen werde. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wer zur Anmeldung berechtigt ist und welche Zustimmung gegebenenfalls erforderlich wäre.
Das ist eine wesentliche neue Entwicklung. Die Behörden lassen die Angelegenheit also nicht einfach durchlaufen, sondern schauen sich den Vorgang genauer an.
Eine endgültige Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen.
Überraschung aus Südkorea
Als wäre die Angelegenheit nicht schon kompliziert genug, taucht bei der Recherche noch ein weiterer Markenrechtseintrag auf. Bereits am 17. März 2024 wurde in Südkorea eine Marke mit der Bezeichnung „NENE ROYAL“ für Bekleidung angemeldet. Die Registrierung erfolgte am 5. September 2025 und soll bis 2035 gelten. Damit existiert dort tatsächlich eine ältere Markeneintragung, die zeitlich weit vor dem aktuellen internationalen Durchbruch der Sängerin liegt.Allerdings wäre es falsch, daraus gleich den nächsten Skandal zu machen. Ob diese koreanische Marke überhaupt mit der Sängerin in Verbindung steht, ist bislang nicht geklärt. Gleichlautende Marken können unabhängig voneinander entstehen. Außerdem gelten Markenrechte grundsätzlich territorial, also innerhalb der jeweiligen Schutzgebiete. Der koreanische Eintrag zeigt aber, wie kompliziert die internationale Absicherung eines Künstlernamens werden kann.
Kommentar der Red.:
Da übt ein 16-jähriges Mädchen jahrelang, arbeitet hart an seiner Karriere, begeistert Millionen Menschen und wird zum gefeierten Rockstar. Und kaum ist der Erfolg da, taucht jemand auf, der sich vorsorglich schon mal ihren Künstlernamen als Marke sichern möchte. Na, wie aufmerksam! 🙄 Die Dame aus Chiang Mai behauptet nun, das Ganze sei als Geschenk für Nene gedacht gewesen. Wie rührend! Andere schenken Blumen oder gratulieren zum Erfolg. Hier meldet man ungefragt den Namen eines fremden Mädchens beim Markenamt an. Auf diese ausgesprochen kreative Form der Nächstenliebe muss man erst einmal kommen.Ein kurzer Anruf bei der Familie oder dem Management? Offenbar zu unkompliziert. Immerhin prüft das thailändische Markenamt die Angelegenheit inzwischen genauer. Eingetragen ist die Marke bislang nicht, und Nenes Management hat längst eigene Anträge gestellt.
Was bleibt, ist ein ziemlich schaler Beigeschmack. Während Nene mit Talent, Disziplin und harter Arbeit ihren Erfolg verdient hat, dürfen sich andere jetzt mit juristischem Theater um ihren Namen beschäftigen.
Wer Nene wirklich unterstützen möchte, sollte ihr applaudieren, ihre Musik kaufen oder ihre Konzerte besuchen. Aber bitte nicht ungefragt ihren Künstlernamen anmelden und sich anschließend als großzügige Wohltäterin präsentieren.
Nene gehört auf die Bühne und nicht in einen Markenrechtsstreit. Und wenn die Dame unbedingt etwas verschenken möchte: Ein Blumenstrauß hätte es vermutlich auch getan. 💐
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