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05.08.2026

Politik  

Neue Abschiebungsverordnung: Thailand zieht die Reißleine

Illegale Arbeit, Overstay und schwere Straftaten - Kampf den Problem-Ausländern

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Thailand will künftig deutlich konsequenter gegen ausländische Staatsangehörige vorgehen, die gegen Gesetze verstoßen oder sich nach Ansicht der Behörden nicht mit den gesellschaftlichen Normen des Landes vereinbaren lassen. Das Kabinett hat jetzt den Entwurf einer neuen Abschiebungsverordnung grundsätzlich gebilligt. Ziel ist es, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und die Ausweisung ausländischer Straftäter sowie anderer problematischer Personen deutlich zu beschleunigen.

Nach Angaben von Vizepremierminister Pakorn Nilprapunt existiert zwar bereits seit Jahrzehnten ein Abschiebungsgesetz, doch fehlten bislang klare Verwaltungsabläufe. In der Praxis griffen die Behörden deshalb häufig auf das Einwanderungsgesetz zurück. Ausländer, die sich illegal im Land aufhielten, wurden meist zunächst strafrechtlich verfolgt, teilweise über längere Zeit in Abschiebehaft festgehalten und erst anschließend in ihre Heimat zurückgebracht.

Schnellere Abschiebung statt monatelanger Abschiebehaft

Genau das soll sich nun ändern. Die neue Verordnung sieht vor, dass Ausländer, gegen die eine Abschiebungsanordnung besteht, künftig deutlich schneller außer Landes gebracht werden können. Besonders bei schweren Straftaten gilt weiterhin der Grundsatz: Erst die Strafverbüßung, anschließend die Abschiebung. Diese soll dann jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Haftentlassung erfolgen.

Auch organisatorisch werden die Abläufe neu geregelt. Die Gefängnisverwaltung muss künftig das Innenministerium bereits vor der Entlassung eines ausländischen Häftlings informieren. Dadurch kann die Abschiebungsanordnung vorbereitet werden, sodass die betreffende Person das Land unmittelbar nach ihrer Freilassung verlassen muss.

Sechs Gründe für eine Abschiebung

Der Verordnungsentwurf nennt insgesamt sechs Fallgruppen, die eine Abschiebung rechtfertigen können. Dazu gehören:

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Neu ist außerdem eine Formulierung, nach der auch Ausländer abgeschoben werden können, deren Verhalten als nicht mit den gesellschaftlichen Normen und moralischen Grundsätzen Thailands vereinbar angesehen wird. Welche konkreten Verhaltensweisen darunter fallen, soll im Einzelfall durch die zuständigen Behörden beurteilt werden. Kritiker weisen bereits darauf hin, dass dieser Passus bewusst weit gefasst ist und unterschiedlich ausgelegt werden könnte.

Abschiebung soll günstiger sein als Haft

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Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Kosten. Nach bisherigem Recht mussten Personen grundsätzlich über denselben Weg ausreisen, auf dem sie eingereist waren. Häufig sollten sogar Transportunternehmen wie Fluggesellschaften die Rückführung bezahlen. Dieses Verfahren funktioniere heute kaum noch, da viele Betroffene bereits seit Jahren illegal im Land leben oder Fluggesellschaften die Kostenübernahme ablehnen.

Die Regierung plant deshalb, die Abschiebungen künftig zunächst aus staatlichen Mitteln zu finanzieren. Nach Ansicht der Verantwortlichen sei dies langfristig günstiger, als Menschen über Monate oder sogar Jahre in Abschiebehaft unterzubringen.

Rückführung auch in Drittstaaten - theoretisch

Grundsätzlich sollen Ausgewiesene in ihr Heimatland zurückkehren. Ist die Staatsangehörigkeit unklar, soll die Abschiebung in das Land erfolgen, in dem die betreffende Person zuletzt offiziell wohnhaft war.

Neu vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit, dass auch ein Drittstaat oder eine internationale Organisation einen Abgeschobenen aufnehmen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass sämtliche Kosten übernommen werden und der Betroffene der Überstellung schriftlich zustimmt.

Noch keine endgültige Entscheidung

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Die neue Abschiebungsverordnung ist noch nicht in Kraft. Der Entwurf wird derzeit vom Staatsrat (Council of State) rechtlich geprüft. Erst nach Abschluss dieser Prüfung, der endgültigen Zustimmung der Regierung und der Veröffentlichung im Royal Gazette, dem thailändischen Gesetzblatt, können die neuen Regeln offiziell angewendet werden.

Mit der Reform reagiert Thailand auf zunehmende Herausforderungen im Bereich Migration, illegaler Beschäftigung und grenzüberschreitender Kriminalität. Gleichzeitig dürfte insbesondere der Passus über das Verhalten, das als unvereinbar mit den gesellschaftlichen Normen angesehen wird, in den kommenden Monaten noch für intensive Diskussionen sorgen. Denn wo genau die Grenze zwischen strafbarem Verhalten, öffentlicher Ordnung und kulturellen Erwartungen verläuft, dürfte in der Praxis nicht immer eindeutig zu beantworten sein.

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