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16.01.2024

Verkehr  

Neue Regeln für Inlandsflüge in Thailand

CAAT verschärft Überprüfung von Boarding-Pässen und Ausweisen

Neue Regeln für Inlandsflüge in Thailand - Reisenews Thailand - Symbolfoto 1

Die Behörde für zivile Luftfahrt CAAT verschärft die Regeln für die Überprüfung von Inlandsflugtickets und Identitätsnachweisen Ab dem 16. Januar 2024 müssen Passagiere, die in Thailand auf Inlandsflügen reisen, sicherstellen, dass ihre Namen auf dem Boarding-Pass mit ihren Identifikationsdokumenten übereinstimmen.

Die Tourism Authority of Thailand (TAT) möchte Nicht-Thai-Passagiere, die in Thailand auf Inlandsflügen reisen, darauf hinweisen, dass sie sich an die Regeln für Boarding-Pässe und den Identitätsüberprüfungsprozess halten müssen, die von der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) angekündigt wurden und ab dem 16. Januar 2024 in Kraft treten.

CAAT hat die Regeln verschärft, die verlangen, dass der Name des Passagiers auf dem Boarding-Pass genau mit den von der Regierung ausgestellten Identifikationsdokumenten des Passagiers übereinstimmt.

Der Boarding-Pass kann in Form von:

Neue Regeln für Inlandsflüge in Thailand - CAAT verschärft Überprüfung von Boarding-Pässen und Ausweisen Symbolfoto 1
Ein per Bildschirmfoto von einem Mobiltelefon oder anderen elektronischen Geräten erfasster Boarding-Pass ist nicht zulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Passagier-Validierungssystem oder ein Boarding-Pass-Barcode-Lesegerät oder ein Boarding-Pass-Scanner am Flughafen verwendet wird.

Vorlage Indentifikationsdokument:
Zusätzlich zum Boarding-Pass müssen Nicht-Thai-Passagiere, die auf Inlandsflügen reisen, ein von ihrer Regierung ausgestelltes Identifikationsdokument vorlegen. In normalen Fällen müssen Nicht-Thai-Passagiere ihren Boarding-Pass zusammen mit einem der folgenden Dokumente vorlegen:


Kommentar
Übereinstimmung der Namen auf Pass und Bordkarte

Inwieweit man daran gedacht hat, dass Umlaute oder Sonderzeichen wie Accent aigu den thailändischen Computern diverse Probleme bereiten, ist bisher nicht bekannt. Und auch nicht, was passiert, wenn anstelle "ö" ein "oe" oder "é" nur ein "e" im Boarding-Pass steht. Wir haben gleich eine schriftliche Anfrage zu dieser Problematik an die CAAT und die TAT gesendet und werden Euch auf dem Laufenden halten.
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