05.10.2026
Verkehr
THAI und die große Kulanzoffensive: bloß keinen Baht zu viel
Flug weg, Koffer weg – THAI erlässt großzügig die Umbuchungsgebühr
Nach Tagen mit gestrichenen Flügen, stundenlangen Verspätungen und Tausenden Koffern, die am Suvarnabhumi Airport offenbar ihren eigenen Thailandurlaub verlängerten, hat Thai Airways nun drei „Hilfsmaßnahmen“ für betroffene Passagiere vorgestellt.
Und wer jetzt auf eine große Entschuldigung, eine freiwillige Entschädigung oder wenigstens einen kleinen Bonus für reichlich versauten Urlaub gehofft hatte, sollte die Erwartungen vorsichtshalber in der Gepäckaufbewahrung abgeben. Denn THAI zeigt sich großzügig – ungefähr bis zu dem Punkt, bis zu dem man ohnehin muss.
Betroffen sind Tickets, die spätestens am 29. September 2026 ausgestellt wurden und Reisen von oder nach Bangkok zwischen 26. September und 11. Oktober betreffen. Angeboten werden drei Möglichkeiten: Reisedatum ändern, Strecke ändern oder unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück.
Umbuchen – ausnahmsweise ohne Strafzettel
Betroffen sind Tickets, die spätestens am 29. September 2026 ausgestellt wurden und Reisen von oder nach Bangkok zwischen 26. September und 11. Oktober betreffen. Angeboten werden drei Möglichkeiten: Reisedatum ändern, Strecke ändern oder unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück.- Wer seinen Reisetermin verschieben möchte, darf dies innerhalb der Gültigkeit seines Tickets auf derselben Strecke tun. Umbuchungs- und No-Show-Gebühren werden erlassen.
- Auch eine Änderung der Flugstrecke ist möglich. Die Umbuchungsgebühr entfällt ebenfalls – eine eventuell höhere Tarifdifferenz muss der Passagier allerdings weiterhin bezahlen.
- Die dritte Möglichkeit betrifft die Erstattung. Wurde der Flug gestrichen oder hatte er mehr als drei Stunden Verspätung, können Inhaber eines noch nicht genutzten Tickets eine vollständige Erstattung verlangen. Auch dabei entfallen die entsprechenden Gebühren.
THAI verweist ausdrücklich auf die Vorgaben der thailändischen Luftfahrtbehörde CAAT. Man könnte sagen: Geiz ist geil – und Kulanz offenbar auch, solange sie nichts kostet.
Mit anderen Worten: Das große Hilfspaket besteht bislang im Wesentlichen daraus, den Betroffenen jene Möglichkeiten einzuräumen, die aufgrund der massiven Betriebsstörungen ohnehin naheliegen beziehungsweise regulatorisch vorgegeben sind. Eine zusätzliche freiwillige Entschädigung für das Chaos? Nicht angekündigt. Eine pauschale Wiedergutmachung für verlorene Urlaubstage? Ebenfalls nicht.
Erst kam das Wasser, dann fehlten die Mitarbeiter
Auslöser des Chaos waren die schweren Überschwemmungen in Bangkok und den angrenzenden Provinzen. Zahlreiche Mitarbeiter der Bodenabfertigung konnten Suvarnabhumi nicht erreichen. THAI musste zeitweise etwa 30 Prozent seiner Flüge streichen, während sich rund 5.000 bis 10.000 Gepäckstücke am Flughafen stapelten.Betroffen waren Inlandsverbindungen ebenso wie internationale Strecken. Auch Flüge nach Deutschland wurden gestrichen oder massiv verspätet. Zusätzlich musste die Frachtabfertigung eingeschränkt werden, damit Personal und Gerät endlich Herr über Koffer- und Cargo-Berge werden konnten.
Das Hochwasser war selbstverständlich nicht von Thai Airways bestellt worden. Wie gut eine Airline auf eine solche Krise vorbereitet ist und wie sie anschließend mit ihren Passagieren umgeht, ist dagegen durchaus ihre Angelegenheit. Und natürlich kam das überraschend, aber dennoch muss die Frage gestattet sein, warum alle Airlines, die nicht mit THAI Groundservices zusammenarbeiten, ihre Flüge und auch das Gepäck im Griff hatten.
Die Aufarbeitung hatte inzwischen sogar personelle Konsequenzen: CEO Chai Eamsiri erklärte, der Verwaltungsrat habe ihn nach der massiven Kritik am Krisenmanagement entlassen.
Und was ist mit den 600 Euro Entschädigung?
Hier wird es für deutsche Urlauber etwas komplizierter.Wer mit THAI von Frankfurt oder München nach Bangkok fliegt, fällt grundsätzlich unter die europäischen Fluggastrechte. Dabei spielt es keine Rolle, dass Thai Airways keine europäische Fluggesellschaft ist: Entscheidend ist in diesem Fall, dass der Flug in der EU startet. Bei entsprechenden Annullierungen oder großen Verspätungen kann auf Langstrecken grundsätzlich eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro pro Person in Betracht kommen.
Allerdings gibt es einen wichtigen Haken: Bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, kann die pauschale Ausgleichszahlung entfallen. Bei massiven Überschwemmungen dürfte genau darüber gestritten werden – insbesondere darüber, welcher Teil der Verspätung tatsächlich unmittelbar auf das Wetter und welcher möglicherweise auf organisatorische Probleme der Airline zurückzuführen war.
Von Bangkok nach Deutschland sieht es anders aus
Wer dagegen mit Thai Airways Bangkok → Frankfurt oder München fliegt, fällt grundsätzlich nicht unter EU261, weil der Flug außerhalb der EU beginnt und THAI keine EU-Fluggesellschaft ist. European Union
Und nein: Auch wenn Hin- und Rückflug gemeinsam in Deutschland gekauft wurden, wird daraus kein europäischer Rückflug. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Hin- und Rückflug für diesen Zweck eigenständige Flüge sind.
Für viele derjenigen, die in Bangkok festsaßen, gibt es deshalb nicht automatisch die berühmten 600 Euro.
Notwendige Zusatzkosten wie Hotel, Verpflegung oder Transport sollte man dennoch dokumentieren und mit sämtlichen Belegen bei THAI einreichen und die Ansprüche im konkreten Einzelfall prüfen lassen.
Geiz ist geil – Begeisterung eher weniger
Niemand kann Thai Airways dafür verantwortlich machen, dass Bangkok unter Wasser stand.Aber nach einem Chaos dieser Größenordnung hätte ein wenig mehr freiwillige Kundenorientierung durchaus Charme gehabt. Ein Gutschein, Bonusmeilen, eine kleine pauschale Kulanzzahlung oder wenigstens eine unübersehbare Entschuldigung hätten vermutlich nicht den Konzern ruiniert.
Stattdessen lautet die Botschaft bislang sinngemäß: Ihr dürft kostenlos umbuchen, wenn wir Euch nicht wie gebucht befördern konnten. Ihr bekommt bei den genannten Voraussetzungen Euer Geld zurück. Und ansonsten gelten die Tarifbedingungen. Das ist rechtlich völlig in Ordnung.
Als große Geste gegenüber Kunden, die teilweise tagelang auf Flüge und Gepäck warteten, ist es allerdings ungefähr so großzügig wie ein Restaurant, das nach zwei Stunden Wartezeit stolz verkündet:
„Keine Sorge – das Essen, das Sie nicht bekommen haben, müssen Sie auch nicht bezahlen.“ 😏
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