16.08.2025
Thailand lockert Drohnenverbot unter strengen Auflagen
Hoch hinaus? Nur, wenn CAAT und Polizei vorher Ja sagen
Das vorherige Verbot war am 30. Juli in Kraft getreten, nachdem Sicherheitsbehörden vor möglichen Risiken für die nationale Sicherheit gewarnt hatten. Grund war die angespannte Lage an der thailändisch-kambodschanischen Grenze, wo militärische Einsätze liefen. Durch die Sperre sollten Einsätze der Sicherheitskräfte nicht gestört oder gefährdet werden.
Laut Air Chief Marshal Manat Chavanaprayoon, Direktor der CAAT, habe sich die Lage inzwischen soweit beruhigt, dass bestimmte Einschränkungen aufgehoben werden könnten – ohne die Sicherheit in den Grenzregionen zu gefährden. Ziel sei es, Alltag und Wirtschaft wieder zu normalisieren, ohne die Kontrolle über den Drohnenbetrieb zu verlieren. Die Behörde dankte allen Drohnenpiloten für ihre Kooperation während der Sperre und kündigte an, das Registrierungs- und Genehmigungssystem weiter zu verbessern – besonders mit Blick auf die steigende Zahl von Agrardrohnen.
Wo weiter Flugverbot herrscht
Die Lockerung bedeutet keineswegs, dass man jetzt überall nach Belieben fliegen darf. In mehreren Provinzen an der Grenze zu Kambodscha – darunter Sa Kaeo, Trat, Buri Ram, Si Sa Ket, Chanthaburi, Surin und Ubon Ratchathani – bleibt der Luftraum für Drohnen komplett tabu. Auch in Militäreinsatzgebieten oder in Bezirken wie Sattahip (Chonburi) und Mueang (Rayong) herrscht weiterhin Flugverbot. Zusätzlich gilt eine 9-Kilometer-Sperrzone um Flughäfen und Landestellen. Wer sich nicht sicher ist, ob er im erlaubten Gebiet fliegt, kann dies über die UAS Portal App prüfen.Strikte Regeln für Betrieb und Anmeldung
Drohnenflüge sind nur zwischen 6:00 und 18:00 Uhr erlaubt. Nachtflüge sind ausnahmslos verboten. Wer eine Drohne starten will, muss mindestens drei Tage vorher den geplanten Einsatz anmelden – mit genauer Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und Zweck.Diese Meldung geht doppelt raus: einmal an die CAAT über die UAS Portal App oder uasportal.caat.or.th, und zusätzlich an die Anti-Drone Unit der Metropolitan Police per E-Mail (antidrone.police@gmail.com).
In Gebieten, die nicht als Sperrzonen ausgewiesen sind, können Betreiber im Einzelfall Ausnahmen von den Standardauflagen beantragen – auf Basis der Transportministerium-Ankündigungen von 2015 und 2024. Zuständig dafür ist ebenfalls die CAAT. Ansonsten gelten wie gehabt noch zusätzlich folgende Bestimmungen:
⇒ Alles, was man Drohnen- und Fotoerlaubnisse wissen muss
Die thailändische Regierung setzt mit der zeitlich befristeten Lockerung ein vorsichtiges Signal zur Rückkehr in den Normalbetrieb. Für Drohnenpiloten heißt das jedoch: Kein unkontrolliertes Fliegen, sondern exaktes Einhalten der Vorschriften – sonst könnte die Drohne schneller am Boden landen, als einem lieb ist.