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01.07.2022

Reiseinfos  

Thailand-Pass ist Geschichte

Keine Einreiserestriktionen nach Thailand ab heute

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Die CCSA hat die vollständige Abschaffung der Einreiseregistrierung mit dem Thailand-Pass mit Wirkung von heute an umgesetzt. Reisende benötigen ab dem 1. Juli keinen Thailand-Pass mehr, um in das Königreich einzureisen. Ausserdem müssen Einreisende keine Covid-19-Zusatzversicherung mehr abschließen.

Seit heute müssen Reisende bei der Einreise nach Thailand nur noch einen Nachweis über ihre Impfungen vorlegen, oder ein amtliches negatives Ergebnis eines offiziellen ATK-Tests vorlegen. Aber auch Reisende, die weder einen Impfnachweis noch ein negatives ATK-Testergebnis vorweisen können, dürfen nach Thailand einreisen, könnten aber möglicherweise bei der Einreise einem ATK-Test unterzogen werden.

Die CCSA erklärte, dass es am Flughafen stichprobenartige Überprüfungen der Dokumente und auch Temperaturkontrollen geben wird, und jeder, der die oben genannten Dokumente nicht vorweisen kann, kann einem professionellen ATK-Test unterzogen werden.

Die Thailand-Pass-Website wird es weiterhin geben, wird aber ab dem 1. Juli einem ganz anderen Zweck dienen: Wenn ausländische Reisende während ihrer Reise in Thailand krank werden, können sie ihre Symptome über die Thailand-Pass-Website melden.

Temperaturmessgeräte sind nicht mehr an allen Veranstaltungsorten in Thailand erforderlich. An einigen "Hochrisiko"-Orten können sie jedoch weiterhin verwendet werden.

Maskenpflicht

Maskenpflicht teilweise abgeschafft
Bereits seit 1 Woche ist die Tragepflicht für Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit aufgehoben. Das Tragen eines Mundschutzes ist ab sofort freiwillig, damit die Menschen wieder unter normalen Bedingungen leben können.

Das Ministerium für Volksgesundheit empfiehlt der Allgemeinheit jedoch, eine Maske zu tragen, wenn man sich mit anderen Menschen an einem überfüllten Ort aufhält, in Gegenden, in denen eine große Menschenansammlung herrscht, bei der man keinen sozialen Abstand halten kann, oder an einem schlecht belüfteten Ort, um das Risiko einer Infektionsübertragung zu verringern.

In manchen Situationen bleibt die Maske jedoch weiterhin Pflicht, zum Beispiel in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und auch bei nationalen Flügen. Ausserdem können Unternehmer bei ihren Veranstaltungen oder in ihren Unternehmen weiterhin über das Tragen von Masken bestimmen. Private Unternehmen, Organisationen, Schulen, Museen etc. werden ihre eigenen Regeln für das Tragen von Masken anwenden können, ebenso Geschäfte, Taxis…




Wir werden also noch eine Weile eine Maske in der Tasche tragen müssen, wenn wir uns im täglichen Leben bewegen. Wenn ein Büro oder ein privates Unternehmen von Dir verlangt, dass Du eine Gesichtsmaske trägst, während Du deren Dienste nutzt oder dich in deren Räumlichkeiten aufhältst, kannst Sie nichts anderes tun, als eine Gesichtsmaske aufzusetzen oder dich umzudrehen und zu gehen.

Sperrzeiten

Vergnügungsstätten dürfen bis 2 Uhr morgens öffnen, in einigen noch nicht näher bezeichneten Gebieten sogar bis 1 Uhr. Die CCSA wird noch bekannt geben, wann diese Regelung in Kraft tritt, aber wir vermuten, dass sie am 1. Juli in Kraft treten wird. Zuvor mussten alle Vergnügungslokale um Mitternacht schließen.

Aufhebung des Alkoholverbots am Nachmittag

Ab sofort gibt es wieder ein kühles Bierchen am Pool
In der Hoffnung, den lokalen Tourismus anzukurbeln, wird Thailand ab heute ein fünf Jahrzehnte lang bestehendes Alkoholverbot teilweise aufheben, dass den Verkauf alkoholischer Getränke am Nachmittag zwischen 14 und 17 Uhr verbot.

Ab 1. Juli darf in Hotels nachmittags Alkohol verkauft werden, und die einzelnen Provinzen werden entscheiden, ob die Lockerung auf Restaurants und Touristenattraktionen ausgedehnt werden soll. In Geschäften wie 7/11 ist der Verkauf von Getränken während der Drei-Stunden-Frist jedoch weiterhin verboten.

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