25.04.2025
Reiseinfos
Thailand verschärft Sicherheitsvorgaben an Flughäfen
Neue Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck
Wer in Thailand demnächst ein Flugzeug besteigen will, sollte nicht nur pünktlich sein, sondern auch einen genauen Blick in sein Handgepäck werfen – insbesondere, wenn es flüssig, cremig oder sprühbar ist. Mit sofortiger Wirkung gelten seit dem 22. April 2025 neue, landesweit einheitliche Regeln für den Transport von Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen (LGA) im Handgepäck an allen öffentlichen Flughäfen des Landes.
Veröffentlicht im Royal Gazette und herausgegeben von der thailändischen Luftfahrtbehörde (CAAT) unter der Leitung von Air Chief Marshal Manat Chavanaprayoon, ersetzen die Vorschriften die bisher gültigen Regeln aus dem Jahr 2019. Sie sind Teil einer umfassenden Maßnahme zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Flughafensicherheit in Zeiten wachsender internationaler Reisebewegungen und Sicherheitsanforderungen.
Die Definition von „Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen“ ist großzügig ausgelegt – und umfasst alles von Getränken, Soßen, Zahnpasta, Lotionen, Parfum und Shampoo bis hin zu Mascara, Lippenbalsam und Sprühdosen. Auch Mischprodukte mit festen und flüssigen Bestandteilen – wie z. B. Gel-Cremes oder Flüssig-Make-up – unterliegen den neuen Vorgaben.
Kurz gesagt: Wenn’s läuft, schäumt, spritzt oder glänzt, betrifft es dich.
📏 Die neuen Regeln im Überblick:
- Maximal 100 ml pro Behältnis
Alle Flüssigkeiten, Gele und Sprays dürfen nur in Behältern mit maximal 100 ml transportiert werden - selbst dann, wenn das Gefäß nur halb voll ist. - Maximal 1 Liter pro Person
Die Gesamtmenge darf einen Liter nicht überschreiten. Mehrere Produkte sind erlaubt, aber nur in einem einzigen, durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel - pro Person. - Separate Kontrolle
Diese Beutel müssen gesondert vom restlichen Handgepäck vorgelegt und durchleuchtet werden. Sie zählen nicht zum Gewicht der regulären Bordgepäck-Freimenge. - Striktere Kontrolle bei Bedarf
Flughäfen dürfen zusätzliche Maßnahmen treffen - etwa bei erhöhtem Risiko oder mangels moderner Scantechnologien.
💊 Ausnahmen von der Regel
Bestimmte Situationen und Personengruppen dürfen von den Vorschriften abweichen:
- Medikamente & Spezialnahrung
Notwendige Medikamente, Babynahrung oder medizinisch erforderliche Diätprodukte dürfen mitgeführt werden - in Mengen, die dem Flugbedarf entsprechen, und nur mit Nachweis (Rezept, Attest oder Namensetikett). - Flugpersonal & Flughafenmitarbeiter
Crewmitglieder und berechtigte Flughafenangestellte dürfen LGA in vertretbaren Mengen für den dienstlichen Gebrauch mitführen - unter Sicherheitskontrolle. - Einkäufe im Duty-Free-Bereich
Flüssigkeiten aus Duty-Free-Shops oder vom Bordverkauf sind zulässig, wenn sie in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel (STEB) verpackt sind und ein gültiger Kaufbeleg vom Reisetag beiliegt.
⚠️ Achtung: Diese müssen bei Anschlussflügen erneut vorgezeigt und überprüft werden – und könnten in anderen Ländern trotzdem konfisziert werden. Deshalb: Unbedingt die Bestimmungen des Ziellandes kennen!
Was nicht durchgeht – kommt ins Aufgabegepäck
Alle Flüssigkeiten, Gele oder Sprays, die:
🧳 über 100 ml enthalten,
🧳 lose mitgeführt werden,
🧳 keinen Nachweis besitzen,
🧳 oder vor der Sicherheitskontrolle gekauft wurden,
müssen ins Aufgabegepäck. Andernfalls droht Beschlagnahmung am Sicherheitscheckpoint.🧳 lose mitgeführt werden,
🧳 keinen Nachweis besitzen,
🧳 oder vor der Sicherheitskontrolle gekauft wurden,
📣 Kommunikation & Umsetzung
Flughafenbetreiber sind verpflichtet, diese Regelungen klar und sichtbar in den Terminals auszuweisen – insbesondere an Check-in-Schaltern, Gepäckkontrollen und Boarding-Zonen. Ziel ist, dass alle Passagiere, Mitarbeiter und Berechtigte informiert sind, bevor sie in den Sicherheitsbereich gelangen.Thailand zieht nach bei der internationalen Harmonisierung von Sicherheitsvorgaben – und setzt auf Transparenz, Prävention und klare Grenzen beim Mitführen von Flüssigkeiten. Wer sich gut vorbereitet, muss keine bösen Überraschungen am Sicherheitsgate fürchten – und darf sich stattdessen auf das freuen, was nach dem Abflug kommt: ein hoffentlich entspannter Flug mit angenehm unaufdringlichem Shampoo-Duft.
Am besten vorab den transparenten Beutel fertig packen – mit 100-ml-Reiseflaschen und einem Lächeln, das auch nach der Sicherheitskontrolle noch anhält.
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