20.12.2025
Amüsantes
Thailands neustes Alkoholgesetz - Kein Bier für Betrunkene
Promille-Verantwortung: Wenn der Verkäufer für deinen Kater mithaftet 😆
Verankert ist das Ganze im Alcoholic Beverage Control Act, Amendment No. 2, B.E. 2568 (2025). Kernbotschaft: Verkauft ein Laden Alkohol an jemanden, der schon deutlich einen im Tee hat, haftet der Verkäufer mit, falls später Sachschäden, Verletzungen oder gar Todesfälle entstehen. Der Suff wird damit offiziell zur Gemeinschaftsleistung.
Die Craft Beer Association hat die neuen Regeln besonders freundlich auf Facebook zusammengefasst – quasi als Gebrauchsanweisung für den nüchternen Handel. Alkohol darf weiterhin zwischen 11 Uhr morgens und Mitternacht verkauft werden. Kaufen dürfen ihn Menschen über 20 Jahre, die nicht sichtbar betrunken sind. Klingt einfach, wird aber kompliziert, sobald jemand argumentiert, er sei nicht betrunken, sondern nur „sehr entspannt“.
Im Zweifel dürfen Verkäufer jetzt den Personalausweis verlangen – nicht nur wegen des Alters, sondern indirekt auch, um sich abzusichern. Denn Artikel 29 der Gesetzesänderung macht klar: Wer trotzdem verkauft, haftet mit. Willkommen im Zeitalter des juristisch verantwortlichen Biers.
Damit Händler nachts besser schlafen können, empfiehlt man gleich ein ganzes Maßnahmenpaket: CCTV-Kameras als Beweis, geschultes Personal zur Einschätzung des Alkoholpegels und große Hinweisschilder, die erklären, warum es jetzt kein weiteres Bier mehr gibt. Bonuspunkte gibt es für Shops, die gleich noch Taxis oder Ride-Hailing-Apps empfehlen – Trinken ja, aber bitte mit Exit-Strategie.
Die Craft Beer Association unterstützt das Gesetz ausdrücklich und spricht von „qualitativem Konsum“. Übersetzt heißt das wohl: weniger Vollsuff, mehr Stil. Ob das klappt, bleibt abzuwarten. Sicher ist nur: In Thailand ist der Rausch jetzt nicht mehr privat – sondern gemeinschaftlich haftbar.
Kommentar: Wenn Haftung Promille bekommt
Endlich ist es so weit: In Thailand trinkt man nicht mehr allein – man haftet jetzt gemeinsam. Wer sichtbar betrunken ist, bekommt kein Bier mehr. Und wer trotzdem eins verkauft, darf sich geistig schon mal auf den Gerichtssaal vorbereiten. Der Verkäufer ist ab sofort nicht mehr Kassierer, sondern Promille-Orakel.Die große Frage lautet nämlich: Ab wann gilt man eigentlich als betrunken? Leicht fröhlich? Sehr gesellig? Philosophisch? Oder erst, wenn man versucht, mit dem Kühlschrank zu sprechen? Der arme Verkäufer muss das jetzt spontan entscheiden – zwischen Kassenbon und Wechselgeld.
Und wenn wir schon anfangen, Verantwortung zu verteilen, sollten wir das Spiel zu Ende denken. Warum hört die Haftung beim Laden auf? Was ist mit der Brauerei? Hat sie zu gut gebraut? Und der Werbetexter – zu verführerisch formuliert? Vielleicht sollte auch der Hopfen eine Erklärung abgeben.
Man stelle sich vor: „Dieser Absturz wurde verursacht durch ein IPA mit fruchtiger Note, abgefüllt um 14:32 Uhr. Die Schuldfrage ist noch offen.“ Herrlich.
Am Ende wird sich alles ganz thailändisch lösen: Der Betrunkene lernt, möglichst nüchtern auszusehen, und der Verkäufer sagt bei jedem Kunden sicherheitshalber: „Tut mir leid, Sie wirken… zu gut gelaunt.“
Thailand wollte weniger Suff – bekommen hat es eine neue Form von Unterhaltung. Prost. Und ich habe jetzt immer tolle, rechtlich gestützte Entschuldigungen für meine Frau, wenn ich mal wieder spät nach Hause komme und der Vortrag "Über den übermäßigen Genuss geistiger Getränke" ansteht. Bin ja kaum noch selbst Schuld... idealerweise werde ich vielleicht einfach meinen Kneiper und seine süßen Mitarbeiterinnen nachhause mitnehmen, dann sollen die sich das anhören - 555
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